Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen
Kleve - Kempen - Kranenburg - Nettetal (ots)
Am Freitagmittag, 7. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg einen 38-jährigen Polen als Fahrer eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten gültigen polnischen Reisepasses ergab, dass die Staatsanwaltschaft Kleve ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls suchte. Der Verurteilte wurde daraufhin verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Der Mann zahlte auf der Dienststelle die fällige Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro ein und konnte somit die ihm drohende 48-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Pole seine Reise fortsetzen.
Auf der Bundesautobahn 3 reiste am Samstagabend, 8. November 2025, ein 26-jähriger Rumäne als Beifahrer in einem in Gelsenkirchen zugelassenen Personenkraftwagen über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien des Reisenden anhand der vorgelegten rumänischen Identitätskarte auf dem Rastplatz Knauheide ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den Mann erlassen hat. Der Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 340 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 34-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattet die Bundespolizei dem Rumänen die Weiterreise.
Einen 30-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei am späten Samstagabend als Fahrer eines in Kempen-Krefeld zugelassenen Personenkraftwagens auf der Bundesautobahn 61 bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Diebstahls vorliegt. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die 13-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
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