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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Hauptbahnhof Bochum - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Bochum (ots)

Die Bundespolizei wird in dieser Woche (5. bis 10. Juli) im Hauptbahnhof Bochum durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Bochumer Hauptbahnhof.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots:

   - Mann mit Küchenmesser leistet Widerstand gegen Bundespolizisten

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5538476

   - Unbekannte verletzen 15-Jährigen mit Pfefferspray - 
     Bundespolizei sucht Zeugen

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5533170

   - Mit Messer attackiert - Bundespolizei nimmt 30-Jährigen fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5493527

   - Bundespolizei nimmt bewaffneten Gesuchten fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5483097

   - Bundespolizisten finden getarnte Taschenlampe, Messer und Drogen
     auf

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5477560

   - Mit Flasche verletzt - Bundespolizei sucht nach Zeugen

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5445893

   - 24-Jähriger schlägt mit Eisenstange auf Bochumer ein - 
     Bundespolizisten stellen Angreifer auf der Flucht

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5444379

   - 51-Jähriger bedroht Reisenden mit Messer - Bundespolizisten 
     stellen Bewaffneten in Bochum-Langendreer

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5428214

   - Randale mit Schaufel - Bundespolizei nimmt alkoholisierten 
     36-Jährigen fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5428204

   - Fast 2 Promille und bewaffnet - Bundespolizei nimmt 45-Jährigen 
     fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5426726

   - "Die Cops kommen" - 30-Jähriger versteckte martialisches 
     Pfefferspray vor Bundespolizisten

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5421562

   - Bundespolizisten stoppen 20-Jährigen mit täuschend echt 
     aussehender Waffe

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5416328

   - Bundespolizei stellt 67-Jährigen mit echt aussehender Pistole im
     Bochumer Hauptbahnhof

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5408813

Der Hauptbahnhof Bochum wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 5. Juli ab 14:00 Uhr
     durchgehend bis zum 10. Juli 2023 bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhof
     Bochum, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ 
     Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei ( www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem sind in dem betroffenen Bahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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