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BPOL NRW: Vier Festnahmen am letzten Osterferienwochenende - Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Gleich vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen letzten Osterferienwochenende (15.-16.04.2023).

Bei der ersten Person am Samstagmorgen handelte es sich um einen rumänischen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Chisinau/Moldawien auszureisen. Während der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass der 51-Jährige seit Dezember 2022 von der Staatsanwaltshaft Wuppertal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Im November 2021 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte von dem in Köln lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach Moldawien an.

Am Samstagnachmittag dann wurde eine österreichische Staatsangehörige festgestellt, welche sich auf der Ausreise eines Fluges nach Wien/Österreich befand. Während einer stichprobenartigen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die 45-jährige Frau seit Oktober des letzten Jahres von der Staatsanwaltshaft München wegen Subventionsbetruges per Haftbefehl gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro konnte von der in Österreich lebenden Frau vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 80 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat die Reisende ihren Flug nach Wien an.

Am darauffolgenden Sonntagmorgen kontrollierte die Bundespolizei einen 24-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo auszureisen. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Passau im April 2022 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Dezember 2021 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 375 Euro konnte jedoch auch von dem in den Niederlanden lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 25 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach Pristina an.

Zuletzt wurde am Sonntagabend ein niederländischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dubai/Vereinigte Arabische Emirate vorstellte. Gegen den 39-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck vor. Diese hatte im April des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den im Februar 2020 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
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