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BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zieht Wochenend-Bilanz

Düsseldorf (ots)

Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei insgesamt sechs Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Männer insgesamt zu einer Geldstrafe von 5.530 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.

Des Weiteren wurde eine 35-Jährige festgenommen, da sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen falscher Verdächtigung verteilt wurde. Die nach Ägypten reisende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 743,50 Euro nicht aufbringen, so dass sie für 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

Aufgrund eines bestehen Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines 49-Jährigen vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, da ihm vorgeworfen wird Betäubungsmittel unerlaubt eingeführt und damit gehandelt zu haben. Der Türke geriet am 23.12.2006 in eine Polizeikontrolle auf der A 7, wo in seinem Kofferraum 12 Jutesäcke und 16 Kartons gefüllt mit Khatpflanzen festgestellt wurden. Die ca. 260 kg sollten von den Niederlanden nach Dänemark transportiert und dort weiterverkauft werden. Da der Mann in Venlo wohnt und somit keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben, um das Verfahren fortführen zu können.

Am Samstagmorgen wurde ein Albaner bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Manchester vorstellig. Der 28-Jährige legte eine totalgefälschte griechische Identitätskarte vor. Hierbei wurde die Urkundenfälschung durch das geschulte Auge der Bundespolizisten sofort erkannt. Bei einer Durchsuchung wurden neben einem albanischen Reisepass weitere totalgefälschte Dokumente, wie beispielsweise ein griechischer Führerschein, aufgefunden. In einer Vernehmung gab der Beschuldigte an, dass er über Italien und Deutschland nach Großbritannien reisen wolle, um dort zu arbeiten. Für die Fälschungen der Dokumente soll der Mann 3.500 Euro gezahlt haben. Anschließend wurde der 28-Jährige mit sofortiger Vollziehung nach Pristina abgeschoben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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