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BKA: Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen wegen des Verdachts der organisierten Geldwäsche in Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität

Wiesbaden (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, des Bundeskriminalamtes und des Zollkriminalamtes vom 23.04.2024

Über 300 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte des Bundeskriminalamts (BKA), des Zollkriminalamts (ZKA), des Zollfahndungsamtes München sowie der Polizei Westhessen und Nordrhein-Westfalen vollstreckten heute in den frühen Morgenstunden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden unter Beteiligung von Spezialeinheiten des BKA und der Bundespolizei zwei Haftbefehle und durchsuchten insgesamt 21 Wohngebäude in Wiesbaden, St. Augustin und München. Zeitgleich wurden durch über 200 spanische Strafverfolger 13 Wohnungen in Marbella und Umgebung durchsucht und weitere drei Festnahmen durchgeführt.

Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe BKA/ZKA (GFG) ermittelt seit Mai 2023 gegen eine hauptsächlich in Wiesbaden und Marbella/Spanien ansässige Tätergruppierung wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des bandenmäßigen Handels mit Cannabis. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Bargeldsicherstellung von über 380.000 Euro, die im Rahmen einer Zollkontrolle in Frankreich, nahe der spanischen Grenze, in einem professionell verbauten Versteck eines Fahrzeuges aufgefunden wurden. Die Spur der französischen Strafverfolger führte nach Wiesbaden. Das Gericht in Bordeaux/Frankreich wandte sich an die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden, welche die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe BKA/ZKA (GFG) mit den Ermittlungen beauftragte.

Nachdem durch erste, verdeckt geführte Ermittlungen die Struktur der international operierenden Gruppierung aufgehellt werden konnte, wurde bekannt, dass gegen einzelne Mitglieder der Gruppierung bereits Ermittlungsverfahren anhängig waren und es zu Sicherstellungen von Cannabis im dreistelligen Kilobereich gekommen war. Diese Ermittlungen wurden von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessisches Landeskriminalamts sowie dem Polizeipräsidium Westhessen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden geführt. Das abgestimmte Vorgehen von deutschen, spanischen und französischen Ermittlungsbehörden führte zur Identifizierung von 21 Tatverdächtigen im Alter von 22 bis 45 Jahren, die seit ca. vier Jahren regelmäßige Cannabis-Lieferungen im bis zu dreistelligen Kilogramm-Bereich von Spanien nach Deutschland organisieren und Gewinne aus diesen Straftaten in Millionenhöhe erwirtschafteten. Unter den Festgenommenen in Spanien befinden sich die mutmaßlichen Anführer der kriminellen Vereinigung.

Bei der Ausführung ihrer Tathandlungen und Geschäfte ließ die Gruppierung ein außerordentlich hohes Gewaltpotenzial erkennen. Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Straftätern waren von Brandanschlägen, versuchten Tötungsdelikten, gefährlichen Körperverletzungen, Erpressungen sowie Freiheitsberaubungen geprägt. Verstöße gegen "szenetypische Regeln" wurden durch Androhung von Gewaltanwendung oder Ausüben von Repressalien geahndet, Zeugen wurden eingeschüchtert. Die Ermittlungen der GFG und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, insbesondere die Auswertung der Beweismittel, dauern an.

Zusatzinformation: Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen

Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG) bestehen zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt auf Bundesebene und zwischen den Landeskriminalämtern und Zollfahndungsämtern auf Landesebene. Die fachlich zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Stellen verfolgen illegale Handlungen, die das Verschleiern der Herkunft von rechtswidrig erlangten Vermögengegenständen, insbesondere Geldern und Finanzmitteln zum Ziel haben. Die Leitlinie der GFGen lautet: Verbrechen darf sich nicht lohnen! Als gleichwertige Partner zur Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche arbeiten das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt in ihren Zuständigkeitsbereichen seit 1993 institutionalisiert in Form der GFG BKA/ZKA zusammen.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
www.bka.de

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