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BKA: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornografie - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Wiesbaden (ots)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage beim Landgericht Dresden - Jugendkammer als Jugendschutzgericht -

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage beim Landgericht Dresden - Jugendkammer als Jugendschutzgericht - u.a. wegen bandenmäßigen Verbreitens kinderpornografischer Schriften und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, von 2010 bis Ende 2014 mit weiteren Bandenmitgliedern ein eigenes kinderpornografisches Forum im Darknet betrieben zu haben. Ziel des Forums war die Schaffung einer globalen Plattform für den intensiven und längerfristigen Austausch von kinder- und jugendpornografischen Inhalten, wobei diese über das Darknet dem Zugriff der Ermittler entzogen sein sollte. Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen April 2013 und April 2020 in 18 Fällen in einem Ort bei Meißen und auf der Insel Usedom an zwei zu den Tatzeiten sieben und acht Jahre alten Mädchen und zwei weiblichen Babys aus seinem Bekannten- und Freundeskreis sexuelle Handlungen vorgenommen, diese gefilmt und sodann auf verschiedenen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.

Der Beschuldigte, der im Darknet verschiedene Nicknames verwendete, konnte nach jahrelangen Ermittlungen im April 2020 identifiziert und in der Folge am 19. Mai 2020 festgenommen werden. In die umfangreichen und sehr aufwändigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes war auch die europäische Polizeibehörde Europol eingebunden. Diese hat insbesondere den europaweiten polizeilichen Informationsaustausch intensiv unterstützt und maßgeblich zur Identifizierung des Beschuldigten beigetragen. Durch die Festnahme ist es gelungen, eine bis dahin unbekannte, seit Februar 2020 laufende Missbrauchsserie zum Nachteil eines 8-jährigen Mädchens zu beenden.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen vollumfänglich geständig eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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