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Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch

POL-DEL: Landkreis Wesermarsch: Polizei Nordenham führt Schwerpunktkontrollen zum Thema "Autoposer" durch

Delmenhorst (ots)

Neben vielen anderen Städten ist auch Nordenham von einer Autoposerszene betroffen. Mit ihren leistungsstarken und überlauten Fahrzeugen wurden die Autoposer insbesondere in der Nordenhamer Innenstadt zunehmend zu einem Problem.

Zu den Erscheinungsformen der hiesigen Szene gehören das ständige offenbar ziellose Hin- und Herfahren, Aufheulenlassen der Motoren im Stand mit entsprechend frisierten Auspuffanlagen, schnelles Beschleunigen, Durchführen von Autorennen auf der mehrspurigen Martin-Pauls-Straße sowie deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Die Szene trifft sich insbesondere in den Abendstunden der Wochenenden an Plätzen wie dem Großensieler Hafen, dem Aussichtspunkt am Blexer Flugplatz, dem Parkplatz in der Deichgräfenstraße oder dem Marktplatz in der Innenstadt und begeht dort zum Teil mittels lautstarker Musik Ruhestörungen.

Den überwiegenden Anteil an der Szene bilden junge Männer, die zumeist selbst in der Stadt oder den umliegenden Gemeinden wohnen. Verkehrspsychologen beschreiben Poser als Selbstdarsteller, die solche PS-starken Fahrzeuge als Statussymbol für ihr Selbstwertgefühl brauchen. Sie benötigen möglichst viel Publikum und die damit für Sie verbundene Anerkennung. Das Publikum ist auch einer der Gründe, warum sich der Schwerpunkt des "Autoposens" in der Nordenhamer Innenstadt abspielt.

Die Beschwerden der Anwohner mehrerer Straßen der Innenstadt sowie der Ausfallstraßen im Stadtgebiet sind somit vollkommen nachvolllziehbar.

Provokantes Verhalten bei der polizeilichen Kontrolle, Ignoranz gegenüber den Verkehrsregeln sowie dem Bürgerbefinden und ein auffälliges Wiederholungsverhalten, trotz auferlegter behördlicher Maßnahmen und Ahndungen, sind dabei feststellbar.

Die behördenübergreifende Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist daher noch einmal deutlich intensiviert worden. Die Polizei, die Stadt Nordenham und der Landkreis Wesermarsch sowie Sachverständige einer technischen Prüforganisation arbeiten hier Hand in Hand mit dem Ziel, die Situation ganzheitlich und nachhaltig zu verbessern.

In enger Zusammenarbeit wurde ein Gesamtkonzept gegen Autoposer entwickelt - dieses enthält unter anderem eine genaue Handlungsanleitung für Beamte, die sich mit Posern, getunten Fahrzeugen und verbotenen Autorennen beschäftigen.

Bei der Polizei Nordenham wurde zudem eine speziell geschulte Kontrollgruppe eingerichtet. Des Weiteren stehen nun auf den Funkstreifenwagen mobile Geräte zur Lärmmessung zur Verfügung, um verbotene Veränderungen an den Fahrzeugen direkt bei den Kontrollen feststellen und gerichtsverwertbar dokumentieren zu können.

Wer sein Fahrzeug legal getunt hat und nur zur Schau stellen möchte, der wird im Rahmen der Kontrolle keine Probleme haben. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und illegalen technischen Veränderungen gilt dagegen "null Toleranz".

Fahrzeuge bei denen aufgrund eines erhöhten Lärmpegels der Verdacht des Erlöschens der Betriebserlaubnis besteht, werden gleich vor Ort stillgelegt und zu einer weiteren Überprüfung durch einen Gutachter sichergestellt und abgeschleppt.

Hierdurch kommen schnell Kosten von mehreren hundert Euro für einen Betroffenen zusammen, da sich zu einem Bußgeld noch die Kosten für das Abschleppen, den Gutachter und die Unterstellung beim Abschleppunternehmen addieren. Zusätzlich gibt es entsprechend des Verstoßes einen oder mehrere Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Seit 2017 gibt es zudem den Straftatbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" Paragraf 315d Strafgesetzbuch, der mit Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren bestraft werden kann. Wer an illegalen Straßenrennen teilnimmt, muss damit rechnen, dass sein Führerschein und das Fahrzeug direkt eingezogen werden. Auch wer wiederholt durch "posertypische" Verkehrsverstöße in Erscheinung tritt, muss damit rechnen, dass seine charakterliche Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr durch die Führerscheinstelle des Landkreises in Frage gestellt werden wird. Letztlich droht auch hier der Entzug der Fahrerlaubnis.

Aktuelle Schwerpunktkontrolle

Im Rahmen des oben genannten Gesamteinsatzkonzeptes führte die Polizei Nordenham am Samstag, den 20. Juni 2020, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr, eine Schwerpunktkontrolle zum Thema "Autoposer" im Nordenhamer Stadtgebiet durch. Die Kontrollstelle wurde auf dem Gelände des Technischen Hilfswerk Nordenham an der Flagbalger Straße eingerichtet, da dort unter anderem die Möglichkeit bestand, die Fahrzeuge in einer gut ausgeleuchteten Halle zu begutachten.

Hierbei erhielten die Nordenhamer Poilzeibeamten Unterstützung durch Kollegen der Kontrollgruppe "Autotuning" der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, die auf dem Gebiet bereits sehr viel Erfahrung gesammelt haben und ihr Wissen nun an die Nordenhamer Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

An der Kontrollstelle wurden insgesamt 14 Pkw genauestens kontrolliert, die zuvor gezielt durch Polizeifahrzeuge aus dem fließenden Verkehr zum Kontrollort gezogen wurden. An neun Kraftfahrzeugen stellten die Beamten Mängel fest, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Zwei Fahrzeugführern wurde an der Kontrollstelle die Weiterfahrt mit ihren getunten Fahrzeugen untersagt. Weitere vier Fahrzeuge wurden aufgrund eines erhöhten Lärmpegels direkt an Ort und Stelle sichergestellt und abgeschleppt.

Damit sind im Monat Juni durch die Polizei Nordenham insgesamt bereits neun PKW, bei denen die Betriebserlaubnis erloschen war, direkt an Ort und Stelle sichergestellt und abgeschleppt worden. Zeitgleich waren auch mehrere Beamte in Zivilstreifenwagen im Stadtgebiet Unterwegs, die zwei Fahrzeugführer feststellten, die unnötigen Lärm bei der Nutzung ihrer Fahrzeuge verursachten.

Darüber hinaus konnte eine sogenannte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Fahrzeugführer von 52 km/h nach Toleranzabzug, durchgeführt werden. Der Betroffene muss sich auf 280,- Euro Bußgeld, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg einstellen. Zusätzlich wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät an wechselnden Örtlichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Hierbei wurden sieben Verstöße im Bußgeldbereich, darunter zwei Verstöße mit Fahrverbotsandrohung festgestellt. Negativbeispiel war hier ein PKW der auf der Bahnhofsstraße mit vorwerfbaren 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Den Fahrzeugführer erwarten nun 200,- Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Bei einigen Kraftfahrzeugen waren weitere verkehrsrechtliche Verstöße zu bemängeln, es wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Kontrollgruppe des PK Nordenham wird auch zukünftig im gesamten Zuständigkeitsbereich Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und weitere Schwerpunktkontrollen durchführen.

Zeugen, die unterdessen entsprechende Verkehrsverstöße feststellen, werden gebeten sich unmittelbar, möglichst noch vom Ereignisort aus, bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Notieren Sie sich dazu wenn möglich bitte den Fahrzeugtyp, das Kennzeichen und die Farbe des Fahrzeugs. Prägen Sie sich auch den Fahrzeugführer möglichst genau ein. In vielen Fällen ist es dann möglich, das verursachende Fahrzeug noch während der Fahrt anzutreffen und die Verstöße beweiskräftig zu verfolgen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

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