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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Kind angefahren - Radfahrer begeht Unfallflucht

Neuss (ots)

Bei einem Unfall am Donnerstag (24.08.), gegen 07:25 Uhr, auf dem Geh- und Radweg an der Bergheimer Straße wurde ein 12 Jahre alter Radfahrer leicht verletzt. Der mutmaßliche Verursacher flüchtete von der Unfallstelle.

Nach Angaben von Zeugen war der Junge im Bereich des Erprather Wegs unterwegs, als er von einem anderen Radfahrer in einer Kurve angefahren wurde. Der Unbekannte soll mit hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr geraten sein.

Der Mann stürzte, stand auf und fuhr davon.

Beschreibung:

etwa 45 Jahre alt, circa 175 Zentimeter groß, kräftige Statur, 3-Tage-Bart, sogenannte Tunnel in beiden Ohren, Nasenpiercing, Kappe

Der Mann fuhr ein mutmaßlich schwarzes E-Bike und kam aus Richtung Reuschenberg.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder die Hinweise auf den Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 1 in Neuss zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.

Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen.

Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.

Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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