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POL-NE: Polizei im Rhein-Kreis Neuss informiert über Segways

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Dormagen (ots)

Anlässlich eines vorangegangenen Einsatzes von Anfang der Woche (Montag, 26.07.) möchte die Polizei die Menschen im Rhein-Kreis Neuss über die Nutzung von Segways informieren.

Bei einer durchgeführten Verkehrskontrolle wurden eine Beamtin und Beamte der Wache Dormagen auf einen Segway-Fahrer an der Mathias-Giesen Straße aufmerksam. Den erfahrenen Polizisten fiel direkt das abgelaufene Versicherungskennzeichen (Jahr 2020) auf, woraufhin der 27-Jährige kontrolliert wurde. Er gab an, die Erneuerung des Versicherungsschutzes "verpennt" zu haben. Zusätzlich machte er teils nicht nachvollziehbaren Angaben zur Herkunft des Gefährts, sodass die Polizei das Segway sicherstellte. Den weiteren Weg musste der Dormagener zu Fuß fortführen.

Das Verkehrskommissariat Meerbusch hat die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung aufgenommen. Des Weiteren klärt die Polizei, ob der Dormagener der rechtmäßige Eigentümer des Segways ist.

Segways sind beliebte Fahrzeuge, gerade bei Städtereisen. Aber auch Privatpersonen kommen häufiger in den Geschmack, sich ein solches elektronisches Fahrzeug anzuschaffen. Beim Segway steht der Fahrer auf einer Plattform und hält sich an einem Lenker fest. Durch Gewichtsverlagerung bremst und steuert er das Fahrzeug. Für das Fahren eines Segways ist weder ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Das Segway muss über eine aktuelle Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen) verfügen. Mit den zweirädrigen Fahrzeugen muss auf Fahrradwegen oder einem Schutzstreifen gefahren werden. Falls diese nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist nicht erlaubt. Auch wenn, wie beim Radfahren, keine Helmpflicht für Segways in Deutschland besteht, empfiehlt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss das Tragen eines Helms. Viele Gesichts- und Kopfverletzungen können hierdurch verhindert werden.

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