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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Zeugen melden verdächtigen Autofahrer - Fahrer stand unter Drogeneinfluss - Polizisten stellen Softairwaffe und Cannabis sicher

Grevenbroich/Neuss (ots)

Am späten Mittwochabend (17.07.), gegen 23:50 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verdächtigen Autofahrer. Zeugen, die auf der Bundesstraße 477 hinter einem VW unterwegs waren, wunderten sich über dessen auffällige Fahrweise. Der Lenker fuhr deutlich zu langsam und teilweise mittig der Straße.

Vom Ansatz, den Wagen zu überholen, ließen die Zeugen schnell wieder ab, da der bis dato Unbekannte plötzlich eine Waffe aus dem Fenster geschwenkt haben soll. Daraufhin informierten sie telefonisch die Polizei und gaben weiterhin ihren Standpunkt durch.

Auf der Landstraße 142, In Höhe Kreuzung "Jägerhof", überprüften Ordnungshüter den 27-jährigen Autofahrer aus Grevenbroich. Im Auto entdeckten die Polizisten tatsächlich eine Softairwaffe. Die Waffe stellten die Einsatzkräfte sicher. Dabei handelte es sich um eine Pistole, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Ein Drogenvortest bestätigte außerdem, dass der Fahrer womöglich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Auf der Polizeiwache entnahm ein Arzt die notwendig gewordene Blutprobe. Zu guter Letzt stellten die Beamten noch ein Cliptütchen Cannabis beim 27-Jährigen sicher.

Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen von Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen, "spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden. Alleine das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz verboten. Den 27-Jährigen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.

Die Anscheinswaffe wird nach dem Gesetz als Einziehungsgegenstand behandelt, so dass der Grevenbroicher diese nicht mehr zurückerhalten wird.

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