Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeipräsidium Hamm mehr verpassen.

Polizeipräsidium Hamm

POL-HAM: Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes

Hamm (ots)

Das OVG NRW hat mit dem rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2023 eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss erlassen. Diese Konkretisierung wurde ab der 9. KW mit einem entsprechenden Informationsschreiben an alle Waffenbesitzer in Hamm versendet.

Neu: Gemäß des Urteils gewährleisten Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung verwenden, die sichere Aufbewahrung der Waffen und Munition nun erst dann, wenn der Schlüssel zum jeweiligen Waffenschrank in einem weiteren Waffenschrank verwahrt ist. Dieser muss mindestens die gleiche Sicherheitsstufe aufweisen, welche auch für die Schusswaffen einzuhalten ist. Weiterhin ist dieser weitere Waffenschrank nur ausreichend, wenn dieser mit einem Zahlencode-Schloss oder einem biometrischen Verschlusssystem, z.B. Fingerabdruck-Scan-Schloss verschlossen wird.

Bei der Wahl des Zahlencodes sollte berücksichtigt werden, dass der Code so zu wählen ist, dass der Waffenbesitzer sich diesen merken kann, ohne ihn schriftlich zu fixieren und ohne, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte ihn mit einer geringen Anzahl an Versuchen erraten können. Eine schriftliche Fixierung des Codes ist erst dann zulässig, wenn das Zahlencodeschloss nach einer geringen Anzahl an fehlgeschlagenen Versuchen eine eigenständige Sperre vornimmt.

Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank "in der Hosentasche" entspricht nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen. Auch die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Bankschließfach ist unzulässig.

Die Umsetzung dieser Änderung ist der Waffenbehörde zunächst nicht nachzuweisen. Die Waffenbehörde weist aber alle Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer darauf hin, dass die Umsetzung jederzeit bei einer Aufbewahrungskontrolle überprüft werden kann und ein Verstoß gegen dieses Urteil zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann. (ds)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Hamm
Pressestelle Polizei Hamm
Telefon: 02381 916-1006
E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de
https://hamm.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizeipräsidium Hamm, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Hamm
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Hamm
  • 06.03.2024 – 09:54

    POL-HAM: Fahrrad in Albert-Struck-Straße gestohlen

    Hamm-Bockum-Hövel (ots) - Ein unbekannter Mann hat am Montag, 4. März, um 0.10 Uhr ein graues Damenfahrrad aus einer Hauseinfahrt in der Albert-Struck-Straße nahe des Hallohparks geklaut. Der Dieb ist etwa 180 cm groß, hat dunkle Haare und trug eine Flecktarnjacke sowie blaue Turnschuhe, eine graue Jogginghose und einen roten Kapuzenpullover. Hinweise zum Diebstahl und verdächtigen Personen nimmt die Polizei Hamm ...

  • 06.03.2024 – 08:20

    POL-HAM: Autofahrer flüchtet nach Beinahe-Zusammenstoß mit Fahrradfahrer

    Hamm-Uentrop (ots) - Um einen Zusammenstoß mit einem Auto zu verhindern, musste ein Fahrradfahrer aus Hamm am Dienstag, 5. März, um 8.30 Uhr stark abbremsen. Dabei stürzte er. Bislang ist der beteiligte Pkw-Fahrer unbekannt. Der 23-Jährige war mit seinem Rad auf der Marker Dorfstraße nach Westen unterwegs. Er war im Begriff, die Straße "Lisenkamp" geradeaus in ...

  • 06.03.2024 – 08:18

    POL-HAM: Einbruch in Firmengebäude

    Hamm-Bockum-Hövel (ots) - Unbekannte Einbrecher verschafften sich zwischen Montag, 4. März, 17.15 Uhr, und Dienstag, 5. März, 5.55 Uhr, gewaltsam Zugang zu einem Firmengebäude am Steigerring. Durch das Einschlagen einer Scheibe gelangten der oder die Einbrecher in die Büroräumlichkeiten, die sie im Anschluss durchsuchten. Mit Bargeld und Kupferschrott flüchteten er oder sie in unbekannte Richtung. Hinweise zum ...