Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg mehr verpassen.

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Nienburg - Zeugenaufruf nach Unfallflucht

Nienburg (ots)

(KEM) Am Freitag, den 03.02.2023, zwischen ca. 12 und 13.40 Uhr ereignete sich in Nienburg auf einem Parkplatz eines chinesischen Restaurants an der Leinstraße eine Verkehrsunfallflucht.

Ein bislang unbekannter Verursacher beschädigte vermutlich beim Ein- oder Ausparken einen geparkten grauen Mercedes und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Der Mercedes wurde an der linken Fahrzeugseite zerkratzt, Schadenshöhe ca. 2000 Euro. Der 78-jährige Geschädigte aus Wedemark erstattete Anzeige bei der Polizei.

Zeugen, die Hinweise zum Unfallverursacher geben können, werden gebeten sich bei der Polizei Nienburg unter 05021/97780 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Andrea Kempin
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG

Telefon: 05021 9778-104
Fax2mail: +49 511 9695636008

Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
  • 06.02.2023 – 08:40

    POL-NI: Hoya - Versuchter Betrug beim Autokauf

    Nienburg (ots) - (KEM) Die Polizei Hoya bearbeitet zwei ähnliche Betrugsfälle, die im Zusammenhang mit dem privaten Verkauf von PKW stehen. In beiden Fällen erkannten die potentiellen Geschädigten den Betrugsversuch. Am 01.02.2023 erstattete ein 55-jähriger Eystruper Anzeige. Er bot online einen PKW zum Verkauf an. Ein angeblicher Interessent übersandte ohne Besichtigung einen Kaufvertrag. Zudem erhielt der ...

  • 05.02.2023 – 13:46

    POL-NI: Unter Drogeneinfluss gefahren

    Rinteln (ots) - (ps) Am Sonntag, 05.02.2023, um ca. 11:35 Uhr, ist ein 18-jähriger aus Rinteln auf seinem Kleinkraftrad durch Beamte der Polizei Rinteln kontrolliert worden. Vor Ort haben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel ergeben. Ein freiwilliger Test hat diesen Verdacht bestätigt, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet worden ist. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen einer ...