POL-HI: Jugendlicher flieht mit Motorrad auf A7 vor der Polizei und wird in Hannover gestellt
Hildesheim (ots)
BAB7 - HANNOVER - (jpm) Am späten Sonntagabend (30.08.2026) entzog sich ein 16-Jähriger mit einem Motorrad auf der A7 einer Polizeikontrolle. Der Jugendliche konnte später in Hannover gestellt werden. Auf ihn kommen nun mehrere Strafverfahren zu.
Bisherigen Ermittlungen zufolge befuhr der 16-Jährige gestern Abend die A7 zwischen Hildesheim und Hannover in Richtung Norden mit einem Motorrad, an dem sich kein Kennzeichen befand. Hierbei fiel er gegen 22:15 Uhr einer Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim auf. Als der Jugendliche den Streifenwagen hinter sich bemerkte, beschleunigte er seine Maschine auf über 200 km/h und ignorierte dabei die Haltesignale der Beamten, die zwischenzeitlich auch das Blaulicht sowie das Martinshorn eingeschaltet hatten.
Bei seiner weiteren Flucht überholte er mehrfach rechts und fuhr zwischen zwei nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen hindurch. Am Dreieck Hannover Süd verließ der Jugendliche die Autobahn und fuhr zunächst über den Messeschnellweg und anschließend über den Südschnellweg weiter, den er an der Abfahrt Misburg-Anderten verließ.
Kurz danach missachtete der 16-Jährige eine rote Ampel und setzte die Flucht mit hoher Geschwindigkeit fort. Die Beamten brachen die weitere Verfolgung kurz darauf ab, da sie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als zu hoch einschätzten.
Im Rahmen einer intensiven Fahndung, in die außer den Hildesheimer Beamten mittlerweile auch mehrere Streifenwagen der Polizei Hannover und ein Hubschrauber eingebunden war, konnte der Jugendliche kurze Zeit später fußläufig im Bereich Buchholz-Kleefeld angetroffen werden. Unweit davon stießen die Einsatzkräfte auch auf das Motorrad, dessen Motor noch warm war.
Wie sich herausstellte, ist der Jugendliche zwar im Besitz eines Führerscheins, jedoch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, um das zur Rede stehende Motorrad führen zu dürfen.
Sowohl sein Führerschein als auch das Kraftrad wurden beschlagnahmt. Darüber hinaus leiteten die Einsatzkräfte Strafverfahren wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz ein.
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