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POL-LDK: Staatsanwaltschaft Wetzlar erwirkt Unterbringungshaftbefehl nach versuchtem Banküberfall - Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft Wetzlar und der Polizeidirektion Lahn-Dill

Dillenburg (ots)

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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wetzlar und der Polizeidirektion Lahn-Dill

Braunfels: Nachdem ein 30-Jähriger gestern Morgen (14.03.2019) versucht hatte eine Bank in Braunfels auszurauben, erließ ein Haftrichter des Amtsgerichts Wetzlar heute einen Unterbringungshaftbefehl gegen ihn.

Der Braunfelser betrat gegen 11.30 Uhr die Bank und forderte von einer Mitarbeiterin unmissverständlich die Herausgabe von Bargeld. Sie erkannte den nicht maskierten Räuber und sprach ihn an, ob dies sein Ernst sei. Der 30-Jährige wiederholte seine Forderung, zog ein ca. 30 cm langes Küchenmesser hervor und ging auf die Frau los. Die schloss sich in ein Büro ein und informierte die Polizei. Der Täter flüchtete aus der Bank. Noch während Polizeistreifen in Richtung des Tatortes unterwegs waren, meldete sich der Räuber über Notruf. Er gab seinen Namen und seine Anschrift an und ließ sich widerstandslos in seiner Wohnung festnehmen. Letztlich stellte sich heraus, dass der Räuber Kunde der Bank ist.

Staatsanwaltschaft und Polizei gehen derzeit davon aus, dass der Braunfelser unter einer psychischen Erkrankung leidet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wetzlar erließ ein Haftrichter heute Morgen einen Unterbringungshaftbefehl gegen den 30-Jährigen. Er sitzt derzeit in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ein.

Uwe Braun, Oberstaatsanwalt

Guido Rehr, Polizeihauptkommissar

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