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Polizei Paderborn

POL-PB: "Montagsspaziergänge" sind rechtlich Versammlungen - Polizei schreitet konsequent ein

Kreis Paderborn (ots)

(CK) - Nicht nur im Kreis Paderborn, sondern landesweit ist feststellbar, dass es seit einigen Wochen vermehrt zu so genannten "Montags- oder Lichterspaziergängen" kommt, bei denen die Teilnehmenden sich koordiniert treffen und oftmals in Form des stillen Protests ihren Unmut gegen die geltenden oder geplanten Corona-Schutzmaßnahmen kundtun. Auch im Kreis Paderborn fanden gestern (27.12.) in der Paderborner Innenstadt und in Salzkotten zwei dieser "Spaziergänge" statt.

Die Kreispolizeibehörde Paderborn stellt klar, dass es sich bei diesen "Spaziergängen" rechtlich um Versammlungen handelt.

Das Grundgesetz gewährt in Artikel 8 das Recht sich zu versammeln und seine Meinung kund zu tun. Dieses Recht beinhaltet auch Pflichten, die im Versammlungsgesetz geregelt sind. So sind Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich spätestens 48 Stunden vorher bei der Kreispolizeibehörde anzumelden. Wer jedoch eine Versammlung organisiert und durchführt, ohne diese bei der Polizei anzumelden, könnte eine Straftat begehen; Teilnehmende handeln dann ordnungswidrig.

Landesweit wurde bereits in vielen Kreispolizeibehörden festgestellt, dass Teilnehmende der "Spaziergänge" diese jedoch nicht anmelden. Die Verantwortlichen verabreden sich stattdessen in verschiedenen Social Media Gruppen zu diesen Treffen - ganz offensichtlich in dem Willen, das Versammlungsgesetz und insbesondere die Pflicht zum Anmelden einer öffentlichen Versammlung zu umgehen. Dieses Verhalten erschwert der Polizei, sich im Vorfeld darauf einzustellen, was durchaus ein Anliegen der Veranstalter dieser Spaziergänge zu sein scheint.

Die Kreispolizeibehörde Paderborn macht deutlich, dass sie konsequent gegen nicht angemeldete Versammlungen vorgehen wird.

Zwar ist weiterhin jeder "Spaziergang" als Einzelfall gesondert sowie mit Augenmaß zu betrachten und zu bewerten.

Dennoch wird die Polizei grundsätzlich Straftaten in diesem Kontext konsequent verfolgen, nicht angemeldete Versammlungen auflösen und rechtliche Schritte gegen die Teilnehmenden prüfen.

Bei der gestrigen nicht angemeldeten Versammlung in Paderborn kamen gegen 18.00 Uhr etwa 300 Menschen, die teilweise Kerzen und Lichter mit sich führten, auf dem Vorplatz der Herz Jesu Kirche zusammen.

Ein möglicher Versammlungsleiter konnte zu diesem Zeitpunkt von Seiten der Polizei nicht festgestellt werden. Gegen 18.05 Uhr wurde die nicht angemeldete Versammlung von der Polizei mittels Lautsprecherdurchsagen beendet, woraufhin sich die Teilnehmenden in größeren Gruppen in Richtung Liboriberg entfernten. Am Amtsgericht wurden schließlich etwa 25 Lichter durch die verbliebenen etwa 100 Menschen abgestellt, die sich danach endgültig verliefen.

Im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen wurde ein Polizeibeamter durch eine Teilnehmerin der Versammlung beleidigt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon der Frau sichergestellt.

Gegen drei weitere Teilnehmer wurden Strafanzeigen wegen Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung gefertigt; fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gegen Teilnehmende gefertigt.

In Salzkotten kamen gegen 17.00 Uhr 23 Teilnehmende im Rahmen einer nicht angemeldeten Versammlung in der Marktstraße zusammen. Auch hier war zuvor in sozialen Medien zu einem Spaziergang aufgerufen worden. Ein Strafverfahren wegen Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung wurde auch hier eingeleitet.

Die Polizei Paderborn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für sie die Pflicht besteht, Versammlungen und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen zu ermöglichen, sofern diese friedlich und ohne Waffen stattfinden und dabei nicht gegen Gesetze oder Auflagen verstoßen wird. Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine Wertung der Themen darf nicht erfolgen.

Solange sich alle an die Regeln halten, kann die Polizei den bestmöglichen Schutz für die Versammlungen gewährleisten. Wir als Polizei sind auf der Seite derjenigen, die in der für alle schwierigen und anstrengenden Situation verantwortungsvoll und solidarisch handeln und suchen das Gespräch mit allen, die sich wegen dieser nicht angemeldeten Versammlungen Sorgen machen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251 306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de

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