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POL-PB: E-Bike, Pedelec & Co.: Kreispolizeibehörde Paderborn veröffentlicht neuen Flyer

POL-PB: E-Bike, Pedelec & Co.: Kreispolizeibehörde Paderborn veröffentlicht neuen Flyer
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Paderborn (ots)

(mh/md) Der Anteil an Elektrofahrrädern im Straßenverkehr wächst. Immer mehr Menschen, besonders in den älteren Generationen, tauschen ihre konventionellen Fahrräder gegen Modelle mit elektronischer Tretunterstützung. Grund genug für die Kreispolizeibehörde PAderborn, alle wichtigen Informationen zum Thema E-Bike, Pedelec & Co. und die damit verbundenen wichtigsten Regelungen, aber auch Gefahren, in einem Flyer zusammen zu fassen.

Pedelec ist nicht gleich E-Bike

"Wichtig ist bereits die Definition. Der Begriff E-Bike wird zwar umgangssprachlich benutzt, ist aber streng genommen nicht für alle Räder korrekt", sagt Martina Betzel. Die Polizeioberkommissarin ist als Verkehrssicherheitsberaterin bei der Kreispolizeibehörde Paderborn tätig. Ein E-Bike ist laut korrekter Definition ein Fahrrad, das weiterfährt, auch wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Ein Pedelec ist im Gegensatz dazu ein Fahrrad das die Tretbewegung des Fahrers durch einen Elektromotor unterstützt. Hört der Fahrer auf zu treten, dann stoppt auch der Motor.

Gefahr durch erhöhte Geschwindigkeit und den Bremsweg

Gefahren bei der Nutzung eines E-Bikes bzw. Pedelecs sind die ungewohnte neue Geschwindigkeit und der verlängerte Bremsweg des Rads, der ein anderes Reaktionsverhalten nötig macht. "Die meisten Räder dieser Art haben eine Motorleistung von maximal 250 Watt und erreichen somit eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Daran und an den verlängerten Bremsweg müssen sich besonders die älteren Fahrer zunächst gewöhnen. Wir raten daher zu ausreichend Übung, bevor im dichten Straßenverkehr gefahren wird", so Betzel mit Blick auf die steigende Anzahl an Radfahrunfällen im Kreis Paderborn. So verunglückten im vergangenen Jahr 363 Radfahrer. Dabei stieg der Anteil der schwerverletzten Pedelec-Fahrer von 24 auf 35 an. Etwas mehr als die Hälfte der Unfälle verschuldeten die Radfahrer selbst.

Ein Fahrradhelm schützt vor Kopfverletzungen

Eine Möglichkeit, sich zu schützen, ist der Fahrradhelm. Das Tragen eines Helmes ist zwar keine Pflicht und er verhindert auch keine Unfälle, schützt aber vor schweren Kopfverletzungen und deren Folgen. Ebenso sind in dem Flyer Informationen zu finden, ab wann für ein Zweirad mit elektronischer Tretunterstützung eine Versicherungsplakette nötig ist. "Wichtig ist, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um das Zweirad zu finden, das zu einem passt und mit dem man sich wohl fühlt. Wenn dann noch die wichtigsten Regeln bekannt sind und diese auch beachtet werden, steht der Fahrt nichts mehr im Wege", sagt Betzel.

Die Verkehrssicherheitsberatung der Kreispolizeibehörde Paderborn bietet kostenlos entsprechende Veranstaltungen zum Thema "E-Bike, Pedelec & Co." an. Information dazu gibt es telefonisch unter 05251 306-43 50. Ebenso sind bei den Verkehrssicherheitsberatern der Paderborner Polizei gedruckte Flyer erhältlich, oder stehen zum Download auf der Webseite bereit:

https://paderborn.polizei.nrw/artikel/e-bike-pedelec-co

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251 306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de

Außerhalb der Bürozeiten:

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Original-Content von: Polizei Paderborn, übermittelt durch news aktuell

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