POL-DO: Polizei nimmt 27-Jährigen nach Drogenhandel im Bereich des Dortmunder Hafens fest
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0968
Am Montagnachmittag (03. November) beobachteten zivile Einsatzkräfte gegen 15:20 Uhr im Bereich der Schützenstraße, auf Höhe eines Supermarkts, einen Drogenhandel. Es folgte die Festnahme eines 27-jährigen Dortmunders sowie eine Wohnungsdurchsuchung, bei der die Polizei Betäubungsmittel in nicht geringer Menge sichergestellt hat.
Zur Bekämpfung der Straßenkriminalität am Dortmunder Hafen hielten sich zivile Einsatzkräfte im Bereich Schützenstraße/Erwinstraße auf. Hier konnten sie einen Mann beobachten, der telefonierte und sich dabei mehrfach auffällig in verschiedene Richtungen umschaute. Kurze Zeit später verschwand er in einem Mehrfamilienhaus, um es wenige Minuten später wieder zu verlassen. Sein Weg führte ihn zu Fuß in Richtung eines nahegelegenen Supermarktparkplatzes. Dabei schaute er sich weiterhin auffällig in der Gegend um.
Auf dem Parkplatz konnten die Beamten die Übergabe eines Gegenstands gegen Bargeld an einen weiteren Mann beobachten. Anschließend gingen beide wieder getrennte Wege. Diese Beobachtung nahmen die Einsatzkräfte zum Anlass, den Empfänger des Gegenstands zu kontrollieren. Der Verdacht bestätigte sich: Bei dem Käufer fanden die Beamten eine Verkaufseinheit Betäubungsmittel, die als Beweismittel sichergestellt wurde.
Kurze Zeit später verließ der 27-Jährige das Mehrfamilienhaus erneut und ging wieder in Richtung des Supermarktparkplatzes, um sich nochmal mit dem gleichen Käufer zu treffen. Anschließend verschwand er wieder in einer bestimmten Wohnung des Mehrfamilienhauses.
Aufgrund der Gesamtumstände konnte davon ausgegangen werden, dass der Dortmunder aus seiner Wohnung mit Betäubungsmitteln handelt. Dies nahmen die Beamten zum Anlass einen Durchsuchungsbeschluss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erwirken.
Als der Dortmunder gegen 18 Uhr das Mehrfamilienhaus verließ, nahmen ihn die Einsatzkräfte fest. Er führte Bargeld und mehrere Verkaufseinheiten, augenscheinlich Marihuana, mit sich.
Die anschließende Wohnungsdurchsuchung brachte Gewissheit. Die Beamten fanden eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel, welche offensichtlich zum Verkauf bestimmt waren, sowie diverse Verpackungsmaterialien und Bargeld.
Die Polizei brachte den Tatverdächtigen zur Wache. Da die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurde er nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen, u.a. einer erkennungsdienstlichen Behandlung, von der Polizeiwache entlassen.
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