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POL-DO: Stadt und Polizei zur erneuten Beflaggung mit Reichsflaggen in Dortmund-Dorstfeld am 21.04.2022

Dortmund (ots)

Stadt und Polizei Dortmund ist bekannt, dass die Bewohner in der Emscher- und Thusneldastraße in Dortmund-Dorstfeld in den frühen Morgenstunden des 21.04.2022 erneut die Reichsflagge deutlich sichtbar aufgehängt haben.

Bereits am 20.04.2022 hatte die Polizei eine Beflaggung der Häuser festgestellt und im Verlauf des Tages, nach rechtlicher Prüfung gemeinsam mit der Stadt die Fahnen entfernt und sichergestellt. Grundsätzlich ist die Verwendung dieser Flaggen nicht verboten. Aus Sicht der Stadt und der Polizei Dortmund und mit Bezug auf einen Erlass des Innenministeriums NRW aus August 2021 erfüllt diese Art der Beflaggung aber dann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG, wenn sie unter anderem an einem Datum mit historischer Symbolkraft gehisst werden, da dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt. In diesen Fällen ist die Beflaggung verboten, was am 20.04.2022 zu den bereits erwähnten Maßnahmen von Stadt und Polizei geführt hat. Die Stadt Dortmund hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.

Ein Bewohner der oben genannten Häuser hatte unmittelbar nach den polizeilichen Maßnahmen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss den Antrag gestellt, die Flaggen noch am gleichen Tag (20.04.2022) wieder aufhängen zu dürfen. Diesen Antrag lehnte das zuständige Gericht ab und bestätigte damit die getroffenen Maßnahmen.

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