POL-NMS: 260903-1-Schwertransport mit erheblichen Mängeln gestoppt
BAB7-Alt Duvenstedt (ots)
Gegen 23 Uhr am 31.08.26 fiel einer Streifenwagenbesatzung des Schwerlast- und Gefahrgutdienstes des Polizei Autobahn- und Bezirksreviers Mitte ein 60 Tonnen Schwertransport auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Süden auf. Dieser wies Mängel in der Beleuchtung auf, so dass die Streifenwagenbesatzung sich für eine Kontrolle des Fahrzeuges auf dem Parkplatz Hüttener Berge West entschied. Bereits in der Dunkelheit konnten erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung (nicht ordnungsgemäß angebrachte Schwerlastketten, stark beschädigte Spanngurte, diverser Dreck an der geladenen Siebanlage) festgestellt werden. Zusätzlich wurden diverse Auflagen, welche für die Sicherheit von Schwertransporten im öffentlichen Verkehrsraum von erheblicher Bedeutung sind, nicht eingehalten. Aufgrund der bereits jetzt festgestellten Mängel wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Folgeschicht schaute sich bei Tageslicht den Schwertransport genauer an. Hierbei wurde das Gefährdungsausmaß sichtbar. Aufgrund der Komplexität der Ladungssicherung und vorhandenen erschwerten Bedingungen (schwere Verunreinigungen, beschädigtes Sicherungsmaterial, nicht nachvollziehbares Sicherungskonzept mit Schwerlastketten) wurde von Seiten der Polizei ein Gutachter mit der neutralen Beurteilung der Ladungssicherung beauftragt. Erst nach der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen sowie der Beseitigung der Mängel wird eine Weiterfahrt möglich sein. Gegen die beiden Fahrer wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den Transportverantwortlichen der transportdurchführenden Firma wurde zusätzlich ein Ordnungsdrigkeitenverfahren eingeleitet und es wird über die Bußgeldstelle ein Vermögensabschöpfungsverfahren gegenüber der Firma angeregt.
Die Gesamtkosten werden in Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle noch ermittelt. Es ist mit einem kleinen fünfstelligen Betrag zu rechnen. Allgemeiner Hinweis: Die Polizei weist im Rahmen von Großraum- und Schwertransport-Kontrollen (GST) ausdrücklich darauf hin, dass Fahrer neben der allgemeinen Lkw-Abfahrtskontrolle strenge, spezifische Sonderpflichten erfüllen müssen. Da Schwertransporte extreme Ausmaße oder Gewichte aufweisen, kann das Übergehen dieser Punkte bei Polizeikontrollen sofort zum Fahrtstopp (Untersagung der Weiterfahrt) und hohen Bußgeldern führen. Zusätzlich muss die Firma damit rechnen, dass im Rahmen eines Einziehungsverfahrens der gesamte Frachterlös eingezogen wird.
Gruß
Finja Rohde
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