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POL-ME: Überladener Kleinlastwagen mit fehlender Ladungssicherung - Haan
Kreis Mettmann - 1910041

POL-ME: Überladener Kleinlastwagen mit fehlender Ladungssicherung - Haan / Kreis Mettmann - 1910041
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Mettmann (ots)

Am Donnerstagmittag des 10.10.2019, gegen 12.45 Uhr, führte ein Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann im Haaner Stadtgebiet gezielte Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Dabei fiel ihm ein weißer Kleinlastwagen der Marke Ford Transit mit Krefelder Kennzeichen auf, der auf der Flurstraße in Richtung Innenstadt unterwegs war. Der Kleinlastwagen wurde deshalb angehalten und kontrolliert.

Schon auf den ersten Blick war für den polizeilichen Verkehrsexperten eine erhebliche Überladung des Fahrzeugs zu erkennen. Der Transit, gesteuert von einem 35-jährigen Mann aus Krefeld, war derart mit Baumaterialien "vollgestopft", dass sich die Planen über der Ladefläche des Pritschenwagens deutlich nach außen wölbten. Eine Nachschau im Laderaum zeigte auch sofort die Gründe dafür. Die gesamte Ladung war ohne jegliche Sicherung auf der Ladefläche abgelegt worden. Insbesondere ein großer Stapel Gipsplatten konnte jederzeit Verrutschen, im schlimmsten Fall sogar von der Ladefläche herunterfallen. Insgesamt 48 Rollen Dämmstoffe und mehrere Säcke Gips waren zudem, ebenfalls vollkommen ungesichert, einfach noch darüber gestapelt worden. Schon beim einfachen Öffnen der Planen fielen Teile der Ladung heraus.

Zur Feststellung des tatsächlichen Gesamtgewichts wurde dann eine örtliche Waage aufgesucht. Bei zulässigen 3.500 kg Gesamtgewicht wurde ein tatsächlich vorwerfbares Gewicht von 4.950 kg festgestellt, was einer Überladung von 1.450 kg oder mehr als 41 Prozent entspricht. Zur Bewältigung dieser, bei der aktuellen Fahrt transportierten Ladung, hätte der Transit eigentlich mehr als zweimal beladen und auf Tour geschickt werden müssen. Die Weiterfahrt im aktuellen Ladezustand wurde selbstverständlich untersagt.

Gegen den 35-jährigen Fahrzeugführer, wie auch gegen einen Verantwortlichen des Fahrzeughalters, wurden Anzeigen erstattet. Allein für die Überladung des Fahrzeugs drohen dabei jeweils Bußgelder von 235,- Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Zentraldatei.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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