Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock
BPOL Rostock: Schleuserring aus Hannover zu hohen Haftstrafen verurteilt
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Flensburg, Rostock (ots)
-Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und der Staatsanwaltschaft Hannover-
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover seit November 2023 gegen einen Schleuserring aus dem Raum Hannover. Im Januar 2025 fanden hierzu umfangreiche Einsatzmaßnahmen in fünf Bundesländern statt. Dabei wurden 16 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und fünf irakische Beschuldigte im Alter von 25 bis 41 Jahren festgenommen.
Unter anderem wurde eine Shisha-Bar in Hannover durchsucht. Die Einsatzkräfte konnten in den Durchsuchungsobjekten umfangreiche Beweismittel sicherstellen, die im Rahmen der weiterführenden Ermittlungen beweissicher ausgewertet wurden.
Das Landgericht Hannover sprach nun das Urteil gegen sechs der Bandenmitglieder. Fünf der Schleuser sowie ein Schleuserfahrer aus Flensburg wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Vier der Verurteilten saßen seit Januar 2025, ein weiterer Verurteilter seit Juli 2025 in Untersuchungshaft.
Der Bandenchef wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Als Kopf der Gruppierung nahm er die Schleusungsaufträge von anderen Schleusergruppierungen entgegen und koordinierte die Schleusungen.
Das Urteil für zwei weitere Bandmitglieder lautete auf Freiheitsstrafe von sechs Jahren und von vier Jahren und vier Monaten. Innerhalb der Gruppierungen waren sie für die Anwerbung und Koordinierung von Schleuserfahrern sowie die Beschaffung von Schleuserfahrzeugen zuständig.
Ein weiterer Kumpan wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe durch das Landgericht Hannover verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der irakische Staatsangehörige die Schleusungsfahrten als Mitfahrer des Pilotfahrzeugs begleitete. Dabei hielt er Kontakt zu den jeweiligen Schleuserfahrern, gab diesen Anweisungen und teilte die Standortdaten mit.
Der Betreiber der Shisha-Bar in Hannover wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bar wurde als Treffpunkt und Rückzugsort der Gruppierung genutzt. Hier erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Gruppierung, wo unter anderem die deliktischen Absprachen getroffen wurden. Der Verurteilte war unter anderem dafür zuständig die eingesetzten Schleuserfahrer in der Shisha-Bar zu empfangen und zu bewirten sowie Gelder für Hotelunterkünfte und Benzin an die Fahrer auszuzahlen.
Ein Schleuserfahrer aus Flensburg wurde zu einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Insgesamt schleuste die Gruppierung Personengruppen von bis zu 37 Personen auf Ladeflächen angemieteter Klein-LKWs und Transportern auf engsten Raum, ohne Frischluftzufuhr und ohne Sicherheitssysteme zusammengepfercht. Die Fahrten dauerten mehrere Stunden ohne Ver- und Entsorgungsmöglichkeit. Die Täter nahmen dadurch die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. eine das Leben gefährdenden Behandlung in Kauf.
Das Urteil ist hinsichtlich eines Angeklagten rechtskräftig. Die übrigen Angeklagten haben Revision eingelegt.
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