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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Durchsuchungen wegen des Verdachts von AWG-Verstößen und versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage im Zusammenhang mit der Liquidierung der Gazprom Germania GmbH

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (24. Juni 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Räumlichkeiten eines Beschuldigten und einer nicht-tatverdächtigen Person in Berlin sowie eines Unternehmens in Frankfurt am Main durchsuchen.

Gegen den Beschuldigten wird wegen Beihilfe zu Verstößen gegen Investitionsbestimmungen nach dem AWG (§ 15 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1b Nr. 1 AWG, § 27 StGB) und zu versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23, 27 Abs. 1 StGB) ermittelt.

Hintergrund ist, dass die in Berlin ansässige Gazprom Germania GmbH Ende März 2022 von den zuständigen Gesellschaftern über Anteilsverkäufe auf Umwegen aus dem russischen Gazprom-Konzern herausgelöst wurde. Als neuer Eigentümer trat ein Moskauer Unternehmen ohne Branchenbezug auf. Der neue Eigentümer ordnete unmittelbar nach dem Verkauf die Liquidation der Gazprom Germania GmbH an. Zu diesem Zeitpunkt hielt die Gesellschaft mindestens 25 Prozent der Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland vor. Die Liquidierungsanordnung erfolgte entgegen § 15 Abs. 4 Nr. 1 AWG ohne Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Es besteht der Verdacht, dass die Veräußerung und Liquidierung dazu dienten, die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen. Dem Beschuldigten - ein russischer Staatsangehöriger - wird zur Last gelegt, mit diesem Ziel die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses unterstützt zu haben. Die Ausführung konnte verhindert werden, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die einstweilige treuhänderische Verwaltung der Gazprom Germania GmbH durch die Bundesnetzagentur anordnete.

Festnahmen sind nicht erfolgt. Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären.

Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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