Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage wegen dreifachen versuchten Mordes in Essen erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den
kosovarischen Staatsangehörigen Erjon S.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§ 1, § 3 JGG) des versuchten Mordes in drei Fällen (§ 211 Abs. 2, § 22, § 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke zur Last gelegt werden. In diesem Zusammenhang werden ihm auch Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und gefährliche Körperverletzung in (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Daneben ist er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2, § 240 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Erjon S. folgt einer islamistisch-jihadistischen Ideologie. Anfang September 2025 fasste er den Entschluss, selbst in den Jihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen. Als Tatopfer wählte er einen ihm persönlich bekannten Hausmeister und seine Lehrerin aus. Zudem beabsichtigte er, im Anschluss möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens zu töten. Am frühen Morgen des 5. September 2025 begab er sich mit einem langen Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in Essen. Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn mit Pfefferspray. Da sich der Geschädigte zur Wehr setzte, konnte Erjon S. das Messer nicht zum Einsatz bringen. Wenig später attackierte er die Lehrerin in seinem Berufskolleg. Ihr stach er mit dem Messer mehrfach gezielt in den Oberkörper. Bei der Suche nach weiteren Opfern suchte der Angeschuldigte sodann zweimal die Alte Synagoge in Essen auf, ohne indes aus seiner Sicht geeignete Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen. Stattdessen versetzte er einem ihm fremden Mann auf offener Straße einen Stich in den Rücken. Alle Geschädigten überlebten, trugen zum Teil aber schwere Verletzungen davon. Um einer Festnahme zu entgehen und seinen Märtyrertod zu provozieren, lief Erjon S. schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zu. Durch einen Schuss wurde er im Gesicht verletzt.
Erjon S. war im Anschluss an die Tat festgenommen worden und befindet sich seit dem 6. September 2025 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 12. September 2025).
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