Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) wegen Kriegsverbrechen und Mordes
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (17. September 2025) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. September 2025 die syrischen Staatsangehörigen
Ibrahim Al I. und
Oasama A.
in Singen durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 VStGB) sowie des Mordes (§ 211 StGB) dringend verdächtig. Ibrahim Al I. soll als Heranwachsender (§ 105 JGG) gehandelt haben.
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ab Frühjahr 2011 ging das damalige Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Ziel war es, die damalige Protestbewegung gegen das Assad-Regime mit Hilfe von staatlichen Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Während die "Freie Syrische Armee" (FSA) den Sturz des Assad-Regimes anstrebte, war erklärtes Ziel der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) die Gründung eines Kalifats. Auf Grund der unterschiedlichen Ausrichtungen kam es wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen dem IS und der FSA.
Oasama A. und Ibrahim Al I. schlossen sich im Frühjahr 2014 in der - seinerzeit von der FSA kontrollierten - ostsyrischen Stadt Muhasan (Mohassan) dem IS an und beteiligten sich für die Vereinigung an Kampfhandlungen. Im Zuge der Übernahme der Stadt durch den IS nahmen die Beschuldigten Mitte Juni 2014 sechs Kämpfer der FSA fest. Die Gefangenen wurden zunächst in einem Haus des IS-Geheimdienstes festgehalten und vom IS zum Tode verurteilt. Am 19. Juni 2014 brachten die Beschuldigten und weitere Mitglieder der Vereinigung die Gefangenen zu ihrem Hinrichtungsort und bewachten sie dort bis zu ihrer Erschießung. Oasama A. erschoss selbst einen der Gefangenen.
Die Beschuldigten wurden gestern (17. September 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell