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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Vorführung von Daniela Klette zur Verkündung eines Haftbefehls

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (7. März 2024) zur Eröffnung eines Haftbefehls vom 9. Mai 2018

die deutsche Staatsangehörige Daniela Klette

vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.

Die Beschuldigte ist des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft (§§ 211 Abs. 2, § 311 Abs. 1 a.F., §§ 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Daniela Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der terroristischen Vereinigung "Rote Armee Fraktion" (RAF) an und beteiligte sich in der Zeit von Februar 1990 und März 1993 an drei Anschlägen der "RAF":

Am Morgen des 25. Februar 1990 unternahm die Beschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der "RAF" als "Kämpfende Einheit Febe Elisabeth" den Versuch, im Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank AG in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Hierzu stellten Mitglieder des Kommandos einen mit Doubletten-Kennzeichen versehenen PKW VW Golf im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 45,05 kg Sprengstoff. Im Falle einer Detonation hätte die Druckwelle den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten. Eine Explosion, bei der die Bediensteten hätten zu Tode kommen können, unterblieb nur deshalb, weil die Zündvorrichtung versagte.

Am Abend des 13. Februar 1991 verübte Daniela Klette zusammen mit anderen "RAF"-Mitgliedern als "Kommando Vincenzo Spano" einen Schusswaffenanschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg. Die Kommandomitglieder gaben von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab. Insgesamt 65 Projektile trafen die Botschaft. In dem durch die Schüsse unmittelbar gefährdeten Gebäudeteil befanden sich zum Anschlagszeitpunkt noch mindestens zehn Personen.

In den frühen Morgenstunden des 27. März 1993 führte das "RAF"-Kommando "Katharina Hammerschmidt" einen Sprengstoffanschlag auf die neu gebaute, aber noch nicht mit Gefangenen belegte Justizvollzugsanstalt Weiterstadt aus. Zu dem Kommando zählten neben Daniela Klette unter anderem die gesondert verfolgten und zur Fahndung ausgeschriebenen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Kommando-Mitglieder überstiegen die Anstaltsmauer, überwältigten das Wachpersonal sowie einige Vollzugsdienstanwärter und brachten sie in einem VW-Transporter vom Anstaltsgelände. Später zündete das Kommando in der Justizvollzugsanstalt mehrere Sprengsätze. Durch die Detonation entstand an dem Verwaltungsgebäude sowie an vier Zellengebäuden ein Gesamtschaden von 123 Millionen DM (etwa 63 Millionen Euro).

Daniela Klette ist am 26. Februar 2024 von Beamten des Landeskriminalamts Niedersachsen in Berlin festgenommen worden. Sie befindet sich seit dem 27. Februar 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden in Untersuchungshaft. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Verden geführt und richtet sich auch gegen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Dabei geht es um den Verdacht des versuchten Mordes und verschiedene schwere Raubüberfälle im Zeitraum von 1999 bis 2016, mithin nach Auflösung der "RAF". Eine Übernahme der Ermittlungen hierzu durch die Bundesanwaltschaft kommt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht in Betracht.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat Daniela Klette den Haftbefehl vom 9. Mai 2018 heute eröffnet und Überhaft vorgemerkt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
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