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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Festakt anlässlich der Ernennung und Amtseinführung von Generalbundesanwalt Jens Rommel sowie der Verabschiedung von Generalbundesanwalt a.D. Dr. Peter Frank

Karlsruhe (ots)

Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann hat heute (4. März 2024) Herrn Jens Rommel die von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete Urkunde über die Ernennung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ausgehändigt und ihn anschließend im Rahmen einer Feierstunde in Karlsruhe offiziell in sein Amt eingeführt.

Generalbundesanwalt Jens Rommel begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2003 in der Justiz des Landes Baden-Württemberg. Zunächst arbeitete er als Richter an den Amtsgerichten Biberach und Riedlingen, sodann als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg und anschließend im Justizministerium Baden-Württemberg. Zwischen Dezember 2007 und Mai 2010 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. Daran schloss sich bis Dezember 2012 eine Abordnung an die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel an. Nach seiner Rückkehr aus Brüssel war Jens Rommel, nunmehr als Oberstaatsanwalt, abermals bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg tätig. Ab Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Im Februar 2020 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort war er dem 4. Strafsenat zugewiesen und nahm überdies stellvertretend die Aufgaben eines Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wahr.

Die Ernennung von Jens Rommel zum Generalbundesanwalt erfolgte auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann und mit Zustimmung des Bundesrats.

Der heutige Festakt in Karlsruhe galt zugleich der offiziellen Verabschiedung von Dr. Peter Frank. Dieser hatte das Amt des Generalbundesanwalts seit Oktober 2015 ausgeübt und war am 21. Dezember 2023 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
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