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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) wegen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 13. Juli 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nils D.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in drei Fällen als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aus niedrigen Beweggründen grausam einen Menschen getötet (§ 211 Abs. 2 Var. 4 und 6, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und hierdurch auch gegen das Völkerstrafgesetzbuch (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VStGB) verstoßen zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte gehörte im Zeitraum von Juli bis November 2014 als Mitglied des "IS" einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe von Personen an, die in einem Gefängnis des "IS" in Manbij/Syrien regelmäßig Gefangene folterten. Diese sollten zu einem Geständnis der ihnen vom "IS" vorgeworfenen Handlungen veranlasst werden. In mindestens drei Fällen kamen hierbei nach gemeinsamer Folter durch den Angeschuldigten und zwei weiterer "IS" Mitglieder Gefangene ums Leben.

Der Angeschuldigte war bereits am 4. März 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts reiste Nils D. im Oktober 2013 nach Syrien und schloss sich Anfang März 2014 dem sogenannten Islamischen Staat an. Als Mitglied des "IS" war er unter anderem in eine Spezialeinheit zur Festnahme von Deserteuren aus den Reihen des "IS" und in die Verwaltung von dessen Gefängnissen eingebunden. Bei dem Verhör eines Gefangenen fungierte er als Dolmetscher. Er half zudem beim bewaffneten Transport von verletzten Kämpfern des "IS" und der Bestattung eines toten Gefangenen.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am 23. März 2018 Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erlassen. Er befindet sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft.

Pressekontakt:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell

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