POL-KI: 230215.1 Kiel
Kreis Plön: Aktuell erneut Häufung sogenannter Schockanrufe
Kiel / Kreis Plön (ots)
Aktuell häufen sich in Kiel und dem Kreis Plön wieder sogenannte Schockanrufe. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche.
Nach Angaben der Angerufenen hätten diese Anrufe erhalten, in denen zum Beispiel berichtet wurde, dass ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte und nun im Gefängnis säße. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden.
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe heute Erfolg hatte. Die Angerufenen reagierten nach jetzigem Kenntnisstand richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten oder die Nachrichten ignorierten und über 110 die Polizei informierten.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur
Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit
strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten
über den Vorfall sprechen würde. - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. - Seien Sie ebenfalls misstrauisch, wenn sich Angehörige unter
einer vermeintlich neuen Nummer melden, eine Notlage vortäuschen
und um Überweisungen auf Ihnen nicht bekannte Bankverbindungen
bitten. - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online
Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen
mit dem Anfangsbuchstaben ab. - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbefMatthias Arends
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