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Landespolizeiinspektion Suhl

LPI-SHL: Verstöße nach dem Waffengesetz - Warum Spielzeugpistolen nicht überall erlaubt sind!

Suhl (ots)

Am Ostersonntag, den 17.04.2022, gegen 18 Uhr spielten 3 Jugendliche 
mit Softairwaffen in der Nähe des Linsenhofer Teiches in Suhl. Durch 
Bürgerhinweise wurde die Polizei über den Sachverhalt unterrichtet 
und prüfte vor Ort.
Vor Ort wurden 2 Softairpistolen und ein Softairgewehr bei den 3 
männlichen Jugendlichen fest- und sichergestellt.
Bei derartigen Spielzeugwaffen werden kleine Plastikkügelchen mittels
Gasdruck verschossen. In der Regel können derartige Waffen frei 
erworben und auf dem eigenen umfriedeten Grundstück auch verwendet 
werden. Problematisch wird das Führen derartiger Waffen, wie in 
diesem Fall, in der Öffentlichkeit. Aufgrund ihres täuschend echten 
Aussehens zu herkömmlichen, "scharfen" Feuerwaffen erfüllen diese 
Spielzeuge den Tatbestand einer sogenannten Anscheinswaffe. Das 
heißt, das selbst geschultes Personal aus der Entfernung nicht 
feststellen kann, ob es sich um echte Feuerwaffen handelt oder eben 
um Spielzeug. 
Hier auch noch einmal ein Appell an die Eltern: In gewissen 
Situationen kann dies zum Nachteil für die Besitzer werden, wenn die 
Polizei am Einsatzort eintrifft und eine Bedrohung annimmt. 
Die 3 Jugendlichen erwartet nun jeweils eine Anzeige nach dem 
Waffengesetzt und sie wurden an ihre Eltern übergeben.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Suhl
Inspektionsdienst Suhl
Telefon: 03681 369 0
E-Mail: id.sf.id.suhl@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Suhl, übermittelt durch news aktuell

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