LPI-J: Versuchte Brandstiftung in Jenaer Stadtkirche - Tatverdächtiger gestellt
Jena (ots)
Am Donnerstagabend kam es in der Stadtkirche St. Michael am Kirchplatz in Jena zu einer versuchten Brandstiftung. Nach bisherigen Erkenntnissen betrat ein 45-jähriger deutscher Mann gegen 17:00 Uhr die Kirche und führte mehrere Flaschen Lampenöl mit sich.
Der Tatverdächtige soll das mitgeführte Lampenöl im Bereich des Altars sowie des Taufbeckens verteilt und anschließend entzündet haben. Die Brandlegung wurde zeitnah durch Dritte bemerkt. Alarmierte Einsatzkräfte konnten die Flammen mittels Handfeuerlöscher löschen und das Aufwachsen des Feuers verhindern.
Durch die Tat entstanden Schäden am Altar sowie am Taufbecken. Die vorläufig geschätzte Schadenshöhe beläuft sich auf rund 3.000 Euro.
Der Mann wurde noch am Tatort durch Einsatzkräfte gestellt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen leistete er Widerstand gegen die eingesetzten Beamten und erlitt dabei leichte Verletzungen. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Tatverdächtige ist der Polizei bereits aus zurückliegenden, überwiegend niederschwelligen Delikten bekannt, welche dieser i.d.R. unter Drogeneinfluss begeht. Ein im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen durchgeführter Drogenvortest reagierte auch hier positiv auf Cannabis.
Nach Lagevortrag und Gesamtbewertung der bislang vorliegenden Erkenntnisse ordnete die Staatsanwaltschaft die Entlassung des Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an. Eine Haftvorführung erfolgte nicht.
Unabhängig von der strafprozessualen Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Entlassung stehen im weiteren Verlauf auch präventiv-polizeiliche Aspekte im Fokus. Die Polizei prüft in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Fachdiensten, insbesondere dem Sozialpsychiatrischen Dienst, mögliche Unterstützungs- und Interventionsmaßnahmen zur Vermeidung weiterer sicherheitsrelevanter Vorkommnisse.
Am Tatort und am Täter wurden kriminalpolizeiliche Maßnahmen zur Spurensicherung durchgeführt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Brandstiftung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.
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