HZA-N: Da "qualmen die Socken": Haschfund am Nürnberger Flughafen
Nürnberg (ots)
Am letzten Freitag führten Zoll und Grenzpolizei am Nürnberger Flughafen eine Gemeinsame Kontrollaktion bei Passagieren aus Spanien durch.
Im Rucksack eines 28 - Jährigen fand die Grenzpolizei zunächst sogenannte Long Papers - Zigarettenpapier, das explizit auch zur Herstellung von Joints beworben wird.
Ein Anlass für die Beamten genauer hinzuschauen: bei einer anschließenden körperlichen Durchsuchung des Mannes fanden sie elf Gramm Haschisch in seiner Socke. Er wollte in Nürnberg "Party machen", gab er an.
Gegen den Reisenden wurde durch die Zollbeamten ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Die Drogen wurden sichergestellt.
Zusatzinfo:
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert.
Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist weiterhin verboten und ist strafbewehrt. Somit ist insbesondere die Einfuhr von Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland auch jetzt noch verboten und strafbar, egal in welcher Menge. Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.
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