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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Zoll stellt mehrere Verstöße in Betrieben in der Ortenau fest Prüfungen in Kehl, Ettenheim, Kippenheim und Kappel-Grafenhausen

Offenburg (ots)

Im Laufe des Monats November stellten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Dienstsitzes Offenburg des Hauptzollamts Lörrach während der Prüfungen verschiedener Betriebe mehrere Verstöße fest: In einer Kehler Bäckerei wurde eine dort arbeitende ausländische Staatsbürgerin ohne deutsche Aufenthaltspapiere angetroffen. Gegen sie mussten die Beamtinnen und Beamten deshalb ein Strafverfahren einleiten. Da die Frau ohne Aufenthaltsgenehmigung auch keine Arbeit hätte aufnehmen dürfen, wartet auf sie zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im selben Betrieb lag für einen weiteren Arbeitnehmer weder eine Meldung zur Sozialversicherung, noch die in dieser Branche notwendige Sofortmeldung vor. Den Arbeitgeber erwartet deshalb ein Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung, ein weiteres wegen des Sofortmeldepflichtverstoßes. Auf insgesamt vier ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltspapiere trafen die Zöllnerinnen und Zöllner auch in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Ettenheim und Kappel-Grafenhausen. Die Prüfungen führten in allen Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens. Wegen der dann auch noch unerlaubten Arbeitsaufnahme erwartet auch diese Personen jeweils zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Deren Arbeitgeber müssen sich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung verantworten. In zwei dieser Betriebe sowie bei der Prüfung eines Restaurants in Kippenheim wurden außerdem Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht gegenüber den Sozialkassen festgestellt, auch zeitlich verzögert konnten keine Meldungen festgestellt werden. Gegen die drei betroffenen Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Einen der in Ettenheim geprüften Betriebe suchten die Zöllnerinnen und Zöllner einige Tage später nochmals auf. Der schon zuvor angetroffene ausländische Arbeitnehmer, welcher sich weder in Deutschland aufhalten noch hier eine Arbeit hätte aufnehmen dürfen, wurde erneut arbeitend angetroffen. Durch das Amtsgericht Freiburg wurde deshalb Abschiebehaft angeordnet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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