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Hauptzollamt Karlsruhe

HZA-KA: Goldschmuck im Reisegepäck

Karlsruhe (ots)

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am vergangenen Samstag im Koffer einer Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, der nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Beim Durchleuchten des mitgeführten Gepäcks und der anschließenden händischen Kontrolle wurde durch die Zollbeamten festgestellt, dass die 29-Jährige kosovarische Staatsangehörige, mit Wohnsitz in Deutschland, neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck, darunter Ringe, Ketten und Armreife, mitführte.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 2.600 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 580,00 EUR konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.

Zusatzinformationen:

Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an bzw. mitunter stellt dies bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.

Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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