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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Leistungsbetrug lohnt sich nicht - Leistungsempfänger aus dem Landkreis Ludwigsburg wegen Betrugs verurteilt

HZA-HN: Leistungsbetrug lohnt sich nicht - Leistungsempfänger aus dem Landkreis Ludwigsburg wegen Betrugs verurteilt
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Heilbronn (ots)

Das Amtsgericht Marbach am Neckar sah es als erwiesen an, dass eine aus dem Landkreis Ludwigsburg stammende Frau und ihr, mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebender Angehöriger, Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld bzw. Bürgergeld zu Unrecht bezogen haben.

Daher verurteilte es die 47-jährige Frau und den 51-jährigen Angehörigen im Januar 2026 wegen Betruges jeweils zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3.600,00 Euro). Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den bestehenden Anfangsverdacht. Demnach wurde die selbstständige Beschäftigung des Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld bzw. Bürgergeld in Höhe von fast 7.000,00 Euro ohne rechtlichen Grund.

Sowohl die Vertreterin, als auch das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sind der Verpflichtung als Leistungsbezieher, jede Änderung in den Verhältnissen, also den Beginn der selbstständigen Tätigkeit, mitzuteilen nicht nachgekommen. Die Vertreterin ist zudem verpflichtet, bei der Antragstellung alle Tatsachen, die für eine Leistung erheblich sind, richtig und vollständig anzugeben. Auch dieser Verpflichtung ist sie nicht nachgekommen.

Die Bedarfsgemeinschaft ist neben der Strafe in Höhe von zusammen 7.200,00 Euro darüber hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung in Höhe von 6.943,23 Euro verpflichtet.

  Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt. Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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