Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Heilbronn mehr verpassen.

Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung/ Heilbronner Zoll befragt mehr als 130 Personen

HZA-HN: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung/ Heilbronner Zoll befragt mehr als 130 Personen
  • Bild-Infos
  • Download

Heilbronn (ots)

Heilbronn/Tauberbischofsheim

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte gestern bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.

47 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von morgens bis am Spätnachmittag auf 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen,

   - ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur 
     Sozialversicherung angemeldet haben,
   - ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
   - ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung 
     erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben 
     und
   - ob die Mindestlöhne eingehalten werden.

Die Prüfungen erfolgten durch 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 arbeitgebenden Betrieben sowie vier Einzelselbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden zusätzlich die Identitätsdokumente anhand im Einsatz befindlicher Dokumentenprüfsysteme auf Echtheit kontrolliert. Begleitet wurden die Maßnahmen außerdem von zwei Einsatzkräften der Steuerfahndung.

Die Einsatzorte lagen u.a. in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauvorhaben in mehreren Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises.

Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig

   - in sieben Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a 
     Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und 
     Veruntreuens von Arbeitsentgelt (davon in vier Vorgängen 
     Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit),
   - in fünf Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale 
     Ausländerbeschäftigung,
   - in einem Prüffall Anhaltspunkte auf einen Mindestlohnverstoß und
   - in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen 
     wie Sofortmeldepflichtverstöße, Ausweismitführungspflichten nach
     dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder Verstöße 
     gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem SchwarzArbG aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4). Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende und weitergehende Ermittlungen der FKS, an deren Ende ggf. nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften mitunter empfindliche Strafen stehen können.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell