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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Nach Zollprüfung: fast fünf Millionen Euro nacherhoben

HZA-HN: Nach Zollprüfung: fast fünf Millionen Euro nacherhoben
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Heilbronn (ots)

Knapp 5.000.000 Euro Einfuhrabgaben muss ein Unternehmen nachzahlen, das im Konzernverbund Elektrowerkzeuge und elektrotechnische Komponenten importierte - so die Feststellungen des Prüfungsdiensts des Hauptzollamts Heilbronn.

Der Prüfungsauftrag umfasste die nachträgliche Kontrolle der zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens. Die Zollprüfer stellten dabei fest, dass das Unternehmen zum einen Waren unzutreffend eingereiht hatte und des weiteren hohe, nachträgliche Preisanpassungen am Geschäftsjahresende bei Zollwertangaben nicht berücksichtigt hatte.

Die korrekte Einreihung von Waren anhand der kombinierten Nomenklatur (KN) ist für die ordnungsgemäße Zollabfertigung entscheidend, da sich daraus u.a. Zollsätze oder auch handelspolitische Maßnahmen ergeben. Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen innerhalb von Unternehmensgruppen sind nicht unüblich und werden als steuerliches Element genutzt, um fremdübliche Gewinne ausweisen zu können. Gerade zum Jahresende prüfen viele Konzernunternehmen die Gewinnverteilung aus Warenlieferungen, um die Notwendigkeit von Preisanpassungen einzugrenzen. Steuerlich werden Jahresendanpassungen akzeptiert, sofern sie auf nachvollziehbaren Vergleichswerten beruhen. Im Zollrecht bestehen jedoch Einschränkungen, insbesondere bei nachträglichen Preisanpassungen. Diese führten im vorliegenden Fall zu einer Erhöhung des Zollwerts für die Einfuhrwaren des betroffenen Geschäftsjahres und damit zu hohen Nachforderungen.

Zusatzinformation:

Die Tätigkeiten der Prüfungsdienste der Hauptzollämter sollen eine identische rechtliche Behandlung aller Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen. Bei Zollprüfungen wird überprüft, ob für die Einfuhrvorgänge im Prüfungszeitraum alle Einfuhrabgaben (z. B. Zölle) zu Recht und in der richtigen Höhe festgesetzt wurden. Darin besteht eine der Hauptaufgaben der in den Unternehmen prüfenden Beschäftigten der Zollverwaltung. Bei Prüfungen auf dem Gebiet des Verbrauch-/Verkehrsteuerrechts und des Zollrechts werden nachträglich eine unbestimmte Anzahl von Vorgängen nochmals dahingehend untersucht, ob insbesondere steuerlich alles korrekt abgelaufen ist und alle sonstigen Pflichten eingehalten wurden. Bei einer solchen Prüfung wird zugunsten aber auch zuungunsten der Beteiligten geprüft. Nicht selten werden - wie bei vorliegendem Vorgang - Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung von Steuern oder sogar zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen. Häufig werden aber auch Fehler festgestellt, die zu einer Erstattung von zu viel entrichteten Abgaben führen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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