HZA-HN: Camper Van vorschriftswidrig eingeführt
Heilbronn (ots)
Bei einer abendlichen Kontrolle auf der Autobahn 81 bei Untergruppenbach entdeckten Einsatzkräfte des Zolls auf einem polnischen Fahrzeuggespann einen in der Schweiz zugelassenen Camper Van.
Der Fahrzeugführer, ein 41-jähriger Pole, gab an, das Fahrzeug aus einer deutschen Werkstatt zur Reparatur in eine polnische Werkstatt zu verbringen. Er konnte dafür jedoch weder Verzollungsdokumente noch anderweitig einfuhrrelevante Dokumente vorgelegen.
Da das Campingfahrzeug nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet wurde, leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner gegen den Beförderer des Camping Vans vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei ein. Da die Abgaben, für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, in Höhe 5.562,00 Euro, für den vorschriftswidrig verbrachten Camping Van nicht bezahlt werden konnten, wurde das Fahrzeug vom Zoll sichergestellt.
Zusatzinformationen:
Offene Grenzen bedeuten nicht: freie Fahrt für Zigarettenschmuggler, Drogenkuriere und Waffenhändler. Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Mobile Kontrolleinheiten im Inland, die Beschäftigten an der Grenze zur Schweiz sowie an Flug- und Seehäfen sowie der Zollfahndungsdienst sind im ganzen Bundesgebiet rund um die Uhr im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken.
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