HZA-EF: Zoll deckt Schwarzarbeit in Freiberg auf
Bauunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt
Erfurt / Chemnitz / Freiberg (ots)
Das Amtsgericht Chemnitz hat im Juli dieses Jahres einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Freiberg wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Mann muss außerdem 100 Arbeitsstunden ableisten.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2017 bis 2020 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialabgaben und Steuern abführte. Hierdurch ist ein Schaden von rund 972.000 Euro entstanden.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Betriebsprüfung des Zolls in Freiberg. Bei der Sichtung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma. Um Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Der Verurteilte hat sich in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig eingelassen.
Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet.
Zusatzinformation:
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
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