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Hauptzollamt Düsseldorf

HZA-D: 229 Strafverfahren in den Sommerferien
Zoll am Düsseldorfer Flughafen zieht Ferienbilanz

Düsseldorf (ots)

229 Straf- und 38 Ordnungswidrigkeitsverfahren leiteten Zöllnerinnen und Zöllner am Düsseldorfer Flughafen in den Sommerferien gegen Reisende ein.

Davon entfielen

174 Verfahren auf versuchte Steuerhinterziehung (z. B. nicht angemeldete Luxuswaren oder Zigaretten) 35 Verfahren auf die verbotene Einfuhr von Medikamenten und 20 Verfahren auf verbotene Stichwaffen.

In über 30 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel in Höhe von insgesamt 515.000 Euro nicht an (die Anmeldepflicht liegt bei Reisen außerhalb der EU bei 10.000 Euro). Dafür erhob der Zoll Sicherheiten in Höhe von knapp 40.000 Euro für die zu erwartenden Bußgelder.

Die Zöllnerinnen und Zöllner fanden im Ferienzeitraum außerdem 411.000 nicht angemeldete Zigaretten, 153 kg Tabak und 10 Liter Alkohol.

"Erfreulicherweise stellte der Zoll in Düsseldorf im gesamten Ferienzeitraum nur zwei Artenschutzverstöße fest. Dabei handelte es sich um zwei Steinkorallen, die dem Bundesamt für Naturschutz übergeben wurden", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-1233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

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