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Hauptzollamt Duisburg

HZA-DU: Landgericht Essen: 18 und 11 Monate Freiheitsstrafe wegen Schwarzlohnzahlungen - Ermittlungen des Hauptzollamts Duisburg führten zur Verurteilung

Duisburg (ots)

Am 04.09.2020 verkündete die Große Strafkammer des Landgerichts Essen im Prozess gegen zwei Hauptangeklagte das Urteil: 18 und 11 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Durch die Ermittlungen des Hauptzollamts Duisburg konnte eine Schadenssumme an nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen von über einer halben Million Euro festgestellt werden.

"Durch dieses Verfahren wird deutlich, dass durch Schwarzarbeit enorme finanzielle Schäden entstehen können", sagt Katja Cornelius, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität."

Vorausgegangen waren Baustellenkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hamm und Wuppertal, bei denen routinemäßig die Daten der anwesenden Arbeitnehmer und deren Angaben zu den Beschäftigungsverhältnissen erfasst wurden, unter anderem auch die Daten für Arbeitnehmer, die für Firmen aus Essen tätig waren. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Hauptzollamt Duisburg übersandt.

Nach der Auswertung der Daten erhärtete sich der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe bzw. gar nicht an die Krankenkassen gezahlt worden waren. Des Weiteren lagen Anhaltspunkte für die Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen durch Abdeckung mit gegenseitigen Scheinrechnungen vor.

Die Ermittlungsbeamten leiteten gegen die verantwortlich Handelnden einer Reinigungsfirma und eines Bauunternehmens mit Firmensitz in Essen Strafverfahren ein. Bei den Angeklagten handelte es sich um eine 34-jährige Frau und einen 46-jährigen Mann. Der Tatvorwurf erstreckte sich auch gegen einen weiteren Mann, der in die Geschäftstätigkeiten der Firmen eingebunden war.

Das Hauptzollamt Duisburg führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen Durchsuchungen in mehreren Objekten, darunter auch in Wohn- und Geschäftsräumen der Angeklagten, durch. Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Neben der elektronischen Datensicherung stellten die Ermittlungsbeamten über 20 Umzugskartons mit Unterlagen sicher, die im Nachgang ausgewertet wurden.

Mit Abschluss der Ermittlungsarbeit der Zöllnerinnen und Zöllner konnte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage beim Landgericht Essen erheben. Der Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer war am 27.08.2020. Für die Beweisaufnahme und die Zeugenvernehmungen setzte das Gericht insgesamt elf Verhandlungstage an.

Im Gerichtsverfahren zeigten sich die Angeklagten vollumfänglich geständig, wodurch die Verfahrensdauer der Gerichtsverhandlung erheblich verkürzt werden konnte und die Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamts Duisburg bestätigt wurden. Schon nach drei Verhandlungstagen konnte die Große Strafkammer des Landgerichts Essen das Urteil verkünden.

Die Große Strafkammer des Landgerichts Essen sah es als erwiesen an, dass die beiden Hauptangeklagten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über einer halben Million Euro nicht gezahlt und um Schwarzlohnzahlungen abzudecken, gegenseitige Scheinrechnungen ausgestellt hatten. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen von 18 Monaten für die Angeklagte und 11 Monaten für den Angeklagten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen den dritten Angeklagten verhängte das Gericht einen Strafbefehl. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusätzliche Information:

Im Jahr 2019 führte die Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Duisburg dazu, dass durch die Gerichte Freiheitsstrafen von rund 120 Jahren und rund 1,4 Millionen Euro Geldstrafen verhängt wurden. Ferner wurden 2019 Bußgelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro verhängt.

Weitere Angaben zur Jahresstatistik des Hauptzollamts Duisburg können unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121243/4600530 abgerufen werden. Allgemeine Informationen zum Zoll werden auf der Internetseite zoll.de zur Verfügung gestellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 - 348
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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