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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

HZA-A: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
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Augsburg/Schwaben (ots)

Augsburg/Schwaben

Heute prüfen 107 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Augsburg im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Bis 13.00 Uhr wurden knapp 137 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 321 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. Die Schwerpunktprüfung wird fortgeführt.

Geprüft wurden schwerpunktmäßig im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg der Kfz-Handel, Autowaschanlagen und Autolackiereien, Spielhallen, Gastromiebetriebe und andere.

Symbolbild: Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bereit zur Prüfung

Die bisherige Bilanz der Maßnahme:

Insgesamt 57 Sachverhalte erfordern weitere Überfrüfungen. Vor Ort wurden bereits drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, eines bezüglich eines Mindestlohnverstoßes.

An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Augsburg knapp 103 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de

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