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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: Der Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

HZA-A: Der Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
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Augsburg/Schwaben (ots)

84 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg waren am 03. Juni 2022 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe erfolgreich im Einsatz. Durch die Zöllner*innen wurden sieben Strafverfahren sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Die Zöllner*innen des Hauptzollamts Augsburg überprüften 67 Arbeitgeber des Gaststättengewerbes und befragten dort insgesamt 247 Arbeitnehmer*innen. Bei den Kontrollen konnten Verstöße u.a. gegen das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt werden, die zur Einleitung von zahlreichen Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. Zudem wurden drei Strafverfahren wegen Beitragsbetrug sowie vier Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. 42 Sachverhalte bedürfen einer weiteren Überprüfung durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Symbolfoto: Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Anna-Lena Kurzmann
Telefon: 0821/5012-225
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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