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Hauptzollamt Hannover

HZA-H: Hauptzollamt Hannover - Bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe

Hannover (ots)

Am vergangenen Freitag, dem 03. Juni 2022, beteiligten sich 35 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Hannover an der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe.

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Hannover - In der Region Hannover und in den Landkreisen Schaumburg und Celle überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner des Dienstorts Hannover fast 90 Beschäftigte bei circa 20 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. In 18 Fällen ergab sich dabei für die Beamten der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht.

"Unter die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten fällt in einigen Wirtschaftsbereichen, zu denen auch das Gaststättengewerbe zählt, eine sog. Sofortmeldepflicht. Auf Grund dieser müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer spätestens bei deren Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung abgeben", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Zudem ergab sich in zwei Fällen der Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt sowie in vier Fällen auf das Nichtzahlen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Lüneburg - Die Beamten des Standorts Lüneburg führten gemeinsam mit einigen Zusammenarbeitsbehörden Prüfungen in den Landkreisen Lüneburg und Harburg durch. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten dabei über 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 20 unterschiedlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bereits vor Ort ergab sich unter anderem in zwei Fällen der Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie sieben Verdachtsfälle auf einen Sofortmeldepflichtverstoß.

Ein abschließendes Fazit der Prüfungen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ziehen. An die Personenbefragungen vor Ort werden sich nun noch weitere Prüfungen und Ermittlungen anschließen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Joline Kassner
Telefon: 0511/ 5469 1680
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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