HZA-BS: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier
Braunschweig (ots)
Am Montag, den 17.11.2025, ging der ZOLL im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
Das Hauptzollamt Braunschweig war mit 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der drei Standorte Braunschweig, Hildesheim und Göttingen sowie zwei Kräften des Ordnungsamts Braunschweig und einem Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg im Einsatz, um Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu prüfen. Ein besonderer Fokus wurde bei der Schwerpunktaktion auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gelegt. Darüber hinaus wurden auch illegale Beschäftigung, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Einhaltung des Mindestlohns überprüft, welcher seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto je Zeitstunde beträgt.
Bei den Prüfungen trafen die Zöllnerinnen und Zöllner 128 Beschäftigte an, und befragten diese zu ihren Arbeitsverhältnissen. In diesem Zuge konnten auch bereits die Geschäftsunterlagen zu acht Arbeitnehmern geprüft werden. Ziel der Maßnahmen waren es Verstöße aufzudecken und die Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz sicherzustellen.
Bei den Befragungen und Prüfungen wurden durch das Ordnungsamt Braunschweig drei Arbeitnehmern die Weiterarbeit untersagt, weil Sachkundenachweise und Registrierungen fehlten. Die Prüfungen dauern noch an, da einige Angaben durch Nachprüfungen verifiziert werden müssen. Anschließende Prüfungen von Arbeitgebern in dessen Lohn - und Finanzbuchhaltung ergeben sich unter Umständen im Nachhinein.
Der Zoll hat den Fokus auf die sogenannten von Schwarzarbeit gefährdeten Branchen gelegt. Hiervon betroffen ist auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe, da hier erfahrungsgemäß viele Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen stehen. Diese Branche unterliegt deshalb auch dem Mindestlohngesetz. Zum 01. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde an.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen, mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Mitarbeiter in der Stabsstelle Kommunikation
Christoph Fromm
Telefon: 0531/1291-1017
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: Christoph.Fromm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell