HZA-BI: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe/Bielefelder Zoll beendet illegale Ausländerbeschäftigung in 17 Fällen und deckt weitere Verstöße auf
Bielefeld (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Dienstag, den 10. März 2026, eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel war es, auf den Baustellen zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauer- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
An der bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich das Hauptzollamt Bielefeld mit Einsatzkräften der FKS-Standorte in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 89 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Das Hauptzollamt wurde dabei von den Ausländerbehörden aus Herford und Paderborn unterstützt.
Insgesamt wurden 161 Beschäftigte auf verschiedenen Baustellen in der Region zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben dabei in 26 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in 17 Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung, in fünf Fällen um Scheinselbständigkeit und in vier Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Noch vor Ort wurden durch die FKS-Standorte des Hauptzollamtes Bielefeld 13 Strafverfahren sowie 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Prüfungen wurden auf einer Großbaustelle in Beckum sieben bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 46 Jahren angetroffen, die für zwei Firmen aus Slowenien mit dem Lüftungsanlagenbau beschäftigt waren. Die Bauarbeiter wiesen sich mit ihren Reisepässen sowie befristeten slowenischen Aufenthaltstiteln aus. Diese berechtigen sie zwar, sich zu touristischen Zwecken im Bundesgebiet aufzuhalten, den für eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet zwingend erforderlichen deutschen Aufenthaltstitel besaßen die Männer jedoch nicht. Daher wurden gegen sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden des Kreises Warendorf und der Stadt Lippstadt.
In Herford wurden mehre Bauarbeiter bei der Durchführung von Bauarbeiten angetroffen und eine Personenüberprüfung durchgeführt. Hierbei bestätigte sich in zwei Fällen der Verdacht des illegalen Aufenthaltes und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Vor Ort gestalteten sich die Ermittlungen schwierig, da beide Arbeitnehmer die notwendigen Ausweispapiere ihres Heimatlandes Albanien nicht mitführten und diese aus der Unterkunft in Hamm erst geholt werden mussten. Durch die Vernehmung eines Zeugen bestätigte sich, dass die Bauarbeiter im Alter von 27 und 37 Jahren seit mindestens zweieinhalb Wochen für ihren in Hamm ansässigen Arbeitgeber tätig sind. Die beiden Männer wurden der Ausländerbehörde der Stadt Herford übergeben, die über weitere ausländerrechtliche Maßnahmen entscheidet.
Auf einer Baustelle in Löhne konnte ebenfalls in zwei Fällen durch die Personenüberprüfung der Verdacht des illegalen Aufenthaltes und der unerlaubten Erwerbstätigkeit festgestellt werden. Beim Eintreffen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit versuchten zwei Bauarbeiter im Alter von 23 und 37 Jahren aus Nordmazedonien und dem Kosovo über das Baugerüst die Baustelle zu verlassen, konnten jedoch durch die Außenabsperrung durch Zollbedienstete an der Flucht gehindert werden. Es stellte sich heraus, dass der nordmazedonische Staatsangehörige vom Landeskriminalamt Bayern mit Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde festgenommen und noch vor Ort an die örtlich zuständige Polizeidienststelle übergeben.
Auf einer Großbaustelle in Paderborn wurden vier syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 26 Jahren arbeitend angetroffen, die für eine Firma aus Berlin mit Bewehrungsarbeiten beschäftigt waren. Die Bauarbeiter verfügten nicht über die benötigten Arbeitsgenehmigungen, sodass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestand. Daher wurden bußgeldrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Ferner stellten die Einsatzkräfte an einem weiteren Bauprojekt im Stadtgebiet von Paderborn zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 28 und 48 Jahren fest, die lediglich über ein Visum für die Slowakei und Tschechien verfügten. Arbeitserlaubnisse, welche zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einer Baustelle in Deutschland ermöglicht hätten, konnten nicht vorgelegt werden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Paderborn.
Zudem werden durch den Zoll Ermittlungen gegen die Arbeitgeber der illegal auf den Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer aufgenommen.
"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung legt der Zoll einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Wir schützen damit legale Beschäftigungsverhältnisse und sorgen so für fairen Wettbewerb. Indem der Zoll etwa auf Baustellen mit Haftbefehl gesuchte Personen festnimmt, leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit im Land.", sagt Arnd Hilwig, Leiter des Hauptzollamtes Bielefeld.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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