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Hauptzollamt Berlin

HZA-B: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft
In Berlin 40 Betriebe kontrolliert

Berlin (ots)

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

In Berlin überprüften 75 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Berlin mehrere Deponien, Müllsortierbetriebe, Wertstoffhöfe, Müllverbrennungs- und Müllumladeanlagen sowie Recyclingbetriebe. Dabei befragten sie 261 Personen von insgesamt 40 verschiedenen Firmen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Daneben wurden in fünf Betrieben die Geschäftsunterlagen geprüft. Erfreulich ist die Tatsache, dass während dieser Prüfungen keinerlei Vergehen oder Verstöße festgestellt werden konnten. Bei den in Berlin überprüften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden nach bisherigen Erkenntnissen seitens der Arbeitgeber alle Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen eingehalten. Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Pressesprecher
Michael Kulus
Telefon: 030-69009-220
E-Mail: presse.hza-berlin@zoll.bund.de
www.zoll.de

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