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Landespolizeipräsidium Saarland

POL-SL: 52-Jährige in Schmelz tot aufgefunden

Saarbrücken / Schmelz (ots)

Gestern Morgen (09.05.2023) fanden Kräfte der Polizeiinspektion Lebach eine 52 Jahre alte Frau tot in ihrer Wohnung auf. Der zunächst gegen eine Mitbewohnerin gerichtete Verdacht, diese könnte die Frau getötet haben, konnte die Obduktion nicht bestätigen. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes wurde die 38-jährige Frau jedoch zur Verhinderung einer Eigen- und Fremdgefährdung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Am 09.05.2023, gegen 06:30 Uhr, meldeten Zeugen eine verwirrte Person auf einem Parkplatz neben einem Wohnanwesen in der Gemeinde Schmelz. Ein Streifenkommando der Polizei Lebach fuhr die Örtlichkeit an. Dort trafen sie auf die 38 Jahre alte Frau, die für das nahe gelegene Anwesen gemeldet war. Die Frau schien in einer Ausnahmesituation zu sein, schrie und schlug um sich.

Ein Zeuge, der hinzukam, sagte, dass die 38-Jährige eine Mitbewohnerin habe. Diese würde in der Regel auch herumschreien. Heute Morgen habe er aber noch nichts von der Mitbewohnerin gehört. Die beiden Einsatzkräfte begleiteten die verwirrte Person zu ihrer Wohnung. Dort fanden die Polizeibeamten dann den leblosen Körper der 52-Jährigen auf. Aufgrund der Auffindesituation konnten die eingesetzten Kräfte ein Gewaltverbrechen nicht ausschließen.

Nach Hinzuziehen des Kriminaldauerdienstes sowie des Dezernates für Straftaten gegen das Leben fiel der Tatverdacht zunächst auf die 38-jährige Mitbewohnerin des Opfers, die deshalb festgenommen wurde.

Bei der durchgeführten Obduktion stellten die Mediziner fest, dass die 52-Jährige nicht durch Gewalteinwirkung gegen den Körper zu Tode gekommen ist. Vielmehr wies sie Verätzungen im Mund und innenliegenden Halsbereich auf, die sich die psychisch Auffällige durch Trinken einer ätzenden Flüssigkeit durchaus selbst beigebracht haben könnte.

Das Ergebnis der Obduktion sowie die bis dato vorliegenden Ermittlungsergebnisse reichten nicht aus, um dringenden Tatverdacht gegen die 38-Jährige zu begründen.

Die Ermittlungen hinsichtlich eines fremdverschuldeten oder selbst verursachten Todes dauern derzeit an.

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