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POL-GÖ: (530/2018) Medizinischer Notfall im Stau - Autobahnpolizei Göttingen leitet zehn Verfahren wegen "Nichtbildung einer Rettungsgasse mit Behinderung" ein

POL-GÖ: (530/2018) Medizinischer Notfall im Stau - Autobahnpolizei Göttingen leitet zehn Verfahren wegen "Nichtbildung einer Rettungsgasse mit Behinderung" ein
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Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (jk) - Rund anderthalb Wochen nach einem Verkehrsunfall auf der A 7 bei Göttingen (siehe unsere Pressemitteilungen Nr. 499, 500 und 501 vom 28.09.18) haben Ermittler der Autobahnpolizei Göttingen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen mehrere LKW-Fahrer wegen "Nichtbildung der vorgeschriebenen Rettungsgasse" eingeleitet.

Nach einem Verkehrsunfall am besagten Freitagmorgen musste die A 7 ab dem AD Drammetal bis 11.00 Uhr und damit für rund sechs Stunden voll gesperrt werden. Die Folge war ein Verkehrschaos rund um Göttingen und auf den Umleitungsstrecken.

Gegen 06.05 Uhr passierte es dann: Über Polizeinotruf meldeten Verkehrsteilnehmer einen im Rückstau zwischen der Rastanlage Göttingen-Ost und der Unfallstelle beobachteten medizinischen Notfall. Im Einzelnen sollte der Fahrer eines bulgarischen Sprinters augenscheinlich über dem Steuer zusammengebrochen sein.

Aufgrund der dringenden Meldung setzte sich sofort ein Streifenwagen vom Autobahndreieck Drammetal aus in Bewegung. Zu Beginn der Einsatzfahrt standen die Fahrzeuge im Stau noch regelgerecht, später dann trat für die Beamten ein massives Problem auf. Nur wenig später standen gleich mehrere LKW verbotswidrig auf allen drei Fahrstreifen nebeneinander. Ab der Raststätte Göttingen-Ost hatten dann weitere Laster sogar noch den Standstreifen blockiert.

Die Folge: Der mit Sonderrechten herannahende Streifenwagen konnte den Engpass nicht passieren! Durchkommen unmöglich! Dem Fahrer des Einsatzwagens blieb keine Alternative. Er musste aussteigen, jeden einzelnen der LKW-Fahrer ansprechen und nochmals auffordern, freie Bahn zu schaffen. Dieser gesamte Vorgang incl. Rangieren dauerte schließlich mehrere Minuten. Kostbare Zeit, die von den Helfern eigentlich dringend benötigt wurde. Die Situation wurde fotografisch festgehalten. Das ausgewertete Bildmaterial ist jetzt Grundlage der eingeleiteten Verfahren.

Für die "Nichtbildung der vorschriftsmäßigen Rettungsgasse mit hinzukommender konkreter Behinderung eines Einsatzfahrzeuges der Polizei" sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Darauf müssen sich die zehn LKW-Fahrer nun einstellen.

Weitere Informationen zum Thema "Rettungsgasse" siehe https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/ und https://www.polizei-nds.de/verkehr/verkerhrssicherheitsarbeit/rettungsgasse-111463.html (Video).

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
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