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POL-PDMY: Pressemitteilung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Berichtszeitraum Fr, 25.06.21 bis Sonntag, 27.06.21

Zuständigkeitsbereich PI Ahrweiler (ots)

Diebstahl von E-Bikes/E-Scooter aus Garage In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden aus einer Garage eines Mehrfamilienhauses in der Lindenstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt zwei E-Bikes, ein E-Scooter und ein Mountainbike durch unbekannte Täter entwendet. Diese gelangten durch ein defektes elektrisches Garagentor in das Innere der Garage. Es entstand ein Sachschaden von geschätzten 6.400 Euro. Hierzu werden noch Zeugen gesucht, die diesbezüglich verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben.

Verkehrsunfall mit verletztem Fahrradfahrer Am Samstagmorgen meldete der Fahrzeughalter eines PKW eine beschädigte Heckscheibe seines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug in der Elligstraße in Ahrweiler. Aufgrund der Spurenlage und der Aussage eines Zeugen vor Ort wurde jedoch schnell klar, dass es sich um einen Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer handelte. Dieser kollidierte demnach am Freitagabend gegen 23:00 Uhr mit dem geparkten PKW und verletzte sich hierbei schwer. Er wurde durch die anwesenden Ersthelfer versorgt und anschließend der Uni-Klinik Bonn zugeführt.

Fahrzeug unter BtM-Einfluss geführt/Verstoß Pflichtversicherungsgesetz Im Berichtszeitraum wurden gegen insgesamt drei PKW-Fahrer und einen E-Scooter-Fahrer ermittelt, da sie ihre Fahrzeuge unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führten. Der Fahrer des E-Scooter konnte zudem keinen vorgeschriebenen Versicherungsschutz für sein Gefährt nachweisen. Gegen ihn wird zusätzlich ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. In einem Fall konnte eine 51 jährige Frau vor ihrem Wohnhaus in der Grafschaft angehalten und kontrolliert werden. Da sie den PKW nachweislich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte, wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Bei der durchgeführten Durchsuchung der Wohnung und der Person konnte eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Das sie zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, muss sie neben dem Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln auch mit einem Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Körperverletzung in Altenahr

Am Freitagmorgen gegen 11:15 Uhr meldete der Geschädigte aufgeregt über den Notruf der Polizei Adenau, dass er von einer männlichen Person verfolgt worden sei und diese ihn körperlich traktiert habe. Der Täter sei noch im Bereich der Bahnhofstraße vor Ort. Die eingesetzten Beamten konnten beide Kontrahenten feststellen. Der hinzugezogene RTW war ebenfalls vor Ort. Hintergrund des Konfliktes war das Verhalten des GES, der vor dem Geschäft des Beschuldigten mehrfach auf den Boden gespukt haben soll. Trotz Aufforderung unterlies er dieses Verhalten nicht, sodass der Beschuldigte sich genötigt sah, den Geschädigten zur Rede zu stellen. Der zuerst verbal geführte Konflikt endete schließlich damit, dass der Beschuldigte den Geschädigten nach dessen Darstellung mehrfach mit dem besohlten Schuh auf den Brustkorb trat, wodurch dieser verletzt wurde. Er begab sich anschließend in ärztliche Behandlung. Gegen den Beschuldigten wird nun aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Am Freitag gegen 13:10 Uhr und am Sonntagmorgen wurden jeweils zwei E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle im Bereich Bad Neuenahr und Mayschoß unterzogen. Beide Fahrer, ein 16 jähriger Jugendlicher und eine 42 jährige Frau konnten nicht den erforderlichen Versicherungsschutz vorweisen. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen nun mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
Max-Planck-Straße 3, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641-9740
www.polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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