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Polizeidirektion Trier

POL-PDTR: Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Schweich für das Jahr 2019

Schweich (ots)

1649 Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bereich der Polizeiinspektion Schweich - die Zahl der Verunglückten ist gleichgeblieben

Unfallzahlen gefallen

Im Jahr 2019 wurden bei der Polizeiinspektion Schweich insgesamt 1649 Verkehrsunfälle aufgenommen. Neben der rein statistischen Erfassung lösten diese Ereignisse aber auch zahlreiche strafprozessuale Maßnahmen aus. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Verkehrsunfälle um 48, dies entspricht ca. 3%, festzustellen. 1271 Unfälle ereigneten sich in der Stadt und der Verbandsgemeinde (VG) Schweich, sowie in Teilen der VG'en Trier-Land und Ruwer; die restlichen 378 im Bereich des Stadtgebietes Trier - Stadtteile Ehrang, Quint, Pfalzel, Biewer und Ruwer mit Eitelsbach.

Zahl der Verkehrstoten gestiegen

Bei 171 Verkehrsunfällen blieb es nicht nur bei materiellen Schäden; hier kamen insgesamt 214 Menschen zu Schaden. Das sind 3 weniger als im Vorjahr. Im Einzelnen war neben 168 Leichtverletzten und 43 Schwerverletzten leider drei Verkehrstote zu beklagen. Damit fiel die Zahl der Leichtverletzten im Vergleich zum Vorjahr um 8, die der Schwerverletzten stieg um 4.

Hauptunfallursache Geschwindigkeit und Abstand

Zu den Hauptunfallursachen zählt immer noch die überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit. Bei 86 Unfällen war die zu hohe Geschwindigkeit mit- oder alleinursächlich. 61 dieser Geschwindigkeitsunfälle ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Weitere häufige Unfallursachen sind Vorfahrtsfehler (84) und Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes (465); dazu zählt in vielen Fällen auch der Seitenabstand zum Fahrbahnrand. Etliche dieser Abstandsunfälle ereigneten sich auf Parkplätzen der Region, wo beim Ein- und Ausparken nicht genügend Abstand zum Parknachbar eingehalten wurde. Hinzu kommen viele Unfälle durch Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren (269). Darüber hinaus stellen aber auch der Alkohol- und Drogenkonsum ein erheblich erhöhtes Unfallrisiko dar. Unter der Einwirkung berauschender Mittel ereigneten sich 26 Unfälle, die für die Beteiligten entsprechende Konsequenzen (Blutprobenentnahme, Sicherstellung von Fahrzeug und Führerschein, usw.) hatten. Ohne einen vorangegangenen Verkehrsunfall wurden außerdem bei 63 Verkehrsteilnehmern Maßnahmen wegen Alkohol- oder Drogenkonsum angeordnet. In weiteren 48 Fällen genügten präventive Maßnahmen. Hier war es noch nicht zu straf- oder bußgeldbewehrten Fahrten gekommen. Daher durften die Betroffenen am nächsten Tag ihr Fahrzeug und ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen und blieben vor weiteren Konsequenzen verschont.

Zahl der Verkehrsunfälle mit Unfallflucht gefallen

In 333 Fällen ergriffen die Unfallverursacher zunächst unerkannt die Flucht. Dies sind fast 20% aller Unfälle und im Vergleich zum Vorjahr 26 Unfallfluchten weniger. Während es einerseits bedauerlich ist, dass sich Jahr für Jahr zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihrer Verantwortung zu entziehen versuchen, erfreut andererseits das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen. Dank der Aufmerksamkeit von Zeugen und durch akribische Ermittlungstätigkeit eigens eingesetzter Unfallfluchtsachbearbeiter konnte eine Aufklärungsquote von 37 % erreicht werden. Damit konnten 123 Straftäter ausfindig gemacht und den Geschädigten eine Schadenregulierung ermöglicht werden. Daher ist auch diesmal wieder der Dank an die aufmerksamen Bürger zu richten, verbunden mit der Bitte an alle, ihre Beobachtungen möglichst unverzüglich der Polizei mitzuteilen.

Zahl der Kinderunfälle gefallen

2019 wurden 11 Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung registriert. Damit fiel die Zahl der Unfälle mit Kindern um 4. 1 Kind wurde als Mitfahrer leichtverletzt. 4 Kinder wurden als Radfahrer leicht verletzt und 2 schwerverletzt. 2 Kinder wurden als Fußgänger leichtverletzt. Es wurden keine Schulwegunfälle im vergangen Jahr erfasst.

Unfallbeteiligung von "Jungen Fahrern" gefallen

Die Unfallzahlen der als besonders gefährdet geltenden Risikogruppe "Junge Fahrerinnen und Fahrer" - dies sind die 18- bis 24-jährigen Fahranfänger/innen - zeigen im Vergleich zum Vorjahr einen minimalen Rückgang um 4 Unfälle. Dieses Ergebnis dürfte auf die Einrichtung des begleitenden Fahrens zurück zu führen sein. Mit 311 Unfällen - ca. 19% vom Gesamtunfallgeschehen - ist dieses Ergebnis aber im Vergleich zu dem Bevölkerungsanteil der jungen Menschen (ca. 8%) unstrittig nach wie vor viel zu hoch. 211 dieser Unfälle wurden durch die jungen Fahrer verursacht. Neben der Hauptunfallursache Geschwindigkeit (25 Fälle) war in 12 Fällen die Missachtung der Vorfahrt mit ursächlich. In 4 Fällen war Alkohol unfallursächlich. In 10 Fällen versuchten die jungen Fahrer, sich durch Flucht zu entziehen, dies sind 13 weniger als im Vorjahr. Seit Jahren führt die Polizei Präventionsveranstaltungen zu dem Thema Alkohol- und Drogenkonsum an Schulen und anderen Jugendeinrichtungen durch, um den jungen Menschen in Vorträgen und persönlichen Gesprächen die Gefahren und auch die möglichen persönlichen und rechtlichen Konsequenzen dieser Handlungsweise aufzuzeigen.

Unfallbeteiligung von Senioren > 65

Die Betrachtung der Unfallbeteiligung von Senioren (>= 65 Jahre) zeigt, dass bei den 334 registrierten Unfällen 41 Unfälle mit Personenschaden einhergingen. 94 Unfälle wurden durch die älteren Verkehrsteilnehmer verursacht. Während bei den jungen Fahrern aufgrund mangelnder Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und höherer Risikobereitschaft immer wieder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie der nicht ausreichende Abstand zum Tragen kommen, zeigen sich bei den Senioren eher Defizite beim Ein-/Ausparken/Rückwärtsfahren, bei der Einhaltung des Rechtsfahrgebotes, sowie der Beachtung der Vorfahrt. In 17 Fällen versuchten auch Senioren, sich durch Flucht der Verantwortung zu entziehen.

Unfallbeteiligung von Senioren > 75

Bei 151 Verkehrsunfällen (Vorjahr: 134) waren Senioren über 75 Jahre beteiligt. Hierbei wurden 18 Unfälle mit Personenschaden registriert, 3-mal mit schwerem und 15-mal mit leichtem Personenschaden. Bei 92 Unfällen waren die Senioren Hauptverursacher. 23-mal versuchten sie sich durch Flucht zu entziehen. Also wurde bei jedem sechsten Unfall die Schädigung entweder nicht bemerkt oder der Schaden als Bagatelle abgetan.

Unfallzahlen motorisierter Zweiradfahrer leicht gesunken

Die Gesamtzahl der Zweiradunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr um sechs gefallen, von 46 auf 40 Unfälle. Bei allen Unfällen wurden 43 Verkehrsteilnehmer verletzt, davon 27 leicht und 16 schwer.

Zahl der Radfahrunfälle deutlich gestiegen

Die Auswertung der Radfahrunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr (35) gestiegen und zwar 46 Unfälle mit 2 Getöten, 11 Schwerverletzten, 28 Leichtverletzten. Hiervon waren bei 26 Unfällen die Radfahrer Hauptverursacher. Dieser Anstieg ist auch auf die Nutzung von E-Bikes zurück zu führen.

Zahl der Wildunfälle gefallen

Nach der Abnahme der Wildunfälle im Vorjahr ist in 2019 eine erneute Abnahme zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl um ca. 2%. Insgesamt kam es 452 mal zu Wildberührung oder zu Ausweichmanövern und Kollisionen infolge von Wild auf der Fahrbahn. Glücklicherweise blieb es hier im Großen und Ganzen bei Sachschäden. Wenn sich auch ein Wildunfall in den meisten Fällen kaum vermeiden lässt, so kann man doch das Unfallrisiko und auch die Unfallfolgen erheblich verringern, indem man angepasst fährt und bei Überlandfahrten oder in Waldgebieten jederzeit - vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit - mit Wildwechsel rechnet. Bei Zeichen 142 StVO (Gefahrzeichen Wild) wird von der Jägerschaft als allgemeine Faustregel eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 70 km/h erwartet. Nach § 3 StVO hat jeder Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit ständig den Straßen - und Verkehrsverhältnissen anzupassen. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Es gilt hier ganz besonders der Grundsatz

FAHREN AUF SICHT!

Dies gilt auch bei Nacht, wenn die Sicht auf den Wirkungsbereich der Scheinwerfer begrenzt ist. In Untersuchungen zur Reduzierung von Wildunfällen wurde als Gefährdungsgrenze eine Geschwindigkeit von 60 km/h herausgestellt. Es wurde erläutert, dass bei Abblendlicht ein Tier auf etwa 45 bis 60 m erkennbar ist und der Anhalteweg eines Pkw auf trockener Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von knapp 70 km/h ca. 45 m beträgt. Danach würde der Grundsatz des Fahrens auf Sicht Kraftfahrer verpflichten, nachts auf wildgefährdeten Strecken keinesfalls schneller als 60 - 70 km/h zu fahren, um bei Wildwechsel noch rechtzeitig innerhalb der überschaubaren und vom Abblendlicht ausgeleuchteten Strecke anhalten zu können.

Ergebnis der Verkehrsunfallbekämpfungsmaßnahmen

Im Hinblick auf die Hauptunfallursachen und die Risikogruppen wurden auch im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Daraus resultierend wurden im Bereich Verkehr insgesamt

   -	250 Strafanzeigen und -	498 Ordnungswidrigkeitenanzeigen 
bearbeitet. Daneben wurden
   -	2223 gebührenpflichtige Verwarnungen

erhoben, wobei hier die Hauptursache Verstöße gegen die Gurtpflicht waren. Außerdem wurden 706 Mängelberichte wegen Mängeln am Fahrzeug, bzw. Kontrollaufforderungen wegen nicht mitgeführter Dokumente ausgestellt.

Ziele

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden resultieren zu einem hohen Anteil von 90 Prozent aus der Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften. Ziel der polizeilichen Überwachung der Regelbefolgung und der Sanktionierung bei Verstößen ist es deshalb, Verkehrsunfälle und schwere Unfallfolgen zu verhindern und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine Verringerung der durchschnittlichen Geschwindigkeit von 5 Prozent hat eine Verringerung der Unfälle mit Schwerverletzten um etwa 10 Prozent und eine Verringerung der Unfälle mit Getöteten um ungefähr 20 Prozent zur Folge. Im Interesse einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit werden wir dort, wo mangelnde Einsicht und Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer immer wieder Verkehrsunfälle mit zum Teil schwerwiegenden Folgen verursachen, wie in den vergangen Jahren weiterhin intensive Unfallbekämpfungsmaßnahmen durchführen. Dies wird sich, orientiert an den Hauptunfallursachen, für den Verkehrsteilnehmer vornehmlich in Geschwindigkeitskontrollen, aber auch in der Überwachung der Vorfahrtsregeln, der Nutzung der Rückhaltesysteme - insbesondere Kindersicherung -, der Verhaltens gegenüber Fußgängern und der verbotenen Handynutzung darstellen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Trier
Polizeiinspektion Schweich
Telefon: 06502-9157-0
Ansprechpartner: Frau Raach-Pütsch
www.polizei.rlp.de/pd.trier

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